BundesratStenographisches Protokoll785. Sitzung / Seite 40

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Ich möchte nun einige Punkte aus diesem großen Paket herausgreifen. Es geht dabei unter anderem auch um die Gruppenbesteuerung, die wir ändern oder, wenn Sie so wollen, verschärfen wollen. Ab 1. Juli sollen dann keine neuen Beteiligungsge­mein­schaften auf mittlerer Ebene beziehungsweise solche, die mitbeteiligte Mitglieder einer anderen Unternehmensgruppe sind, mehr möglich sein. Ich denke, das ist ein wesent­licher Punkt.

Wobei, Kollege Dönmez, zu sagen ist, dass bezüglich der Gruppenbesteuerung die Leute aus dem Land Vorarlberg inklusive Landeshauptmann und Mandataren zwar nicht ganz deiner Meinung sind, aber doch deine Meinung hinsichtlich dessen, dass sich hier etwas ändern könnte, teilen.

Wenn ich an die Bilanzkonferenz der Bank Austria denke, wo 1,5 Milliarden € als Gewinn der Bank Austria ausgewiesen wurden, aber eben von dieser auf Grund der Gruppenbesteuerung in Österreich kein Cent Steuer bezahlt wurde, dann meine ich, dass das schon etwas an der Steuergerechtigkeit vorbeigeht. Und wenn ich denke, wie unsere klein- und mittelständischen Unternehmen derzeit Probleme haben, dann muss ich sagen: Angesichts dessen würde man sich wünschen, dass aus dem oben ange­führten Bereich auch etwas für den Staat abfallen sollte. Das geht also weit an der steuerlichen Realität vorbei, und hier wäre unserer Meinung nach auch sehr viel Poten­tial abzuholen.

Es geht auch, wie gestern im Ausschuss gehört, um mehr Transparenz bei Privat­stiftungen. Es soll ab 1. Juli zu einer zeitnahen Offenlegung der Stiftungsurkunde oder Ergänzungsurkunde kommen. Ansonsten gibt es dann eine Meldung bei der Geldwäschestelle im Ministerium für Inneres.

Es kommt aber auch zu einer Vereinfachung im Bereich der Umsatzsteuer-Voran­meldungen. Die Grenze für die vierteljährliche Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmel­dung wird von 30 000 € auf 100 000 € angehoben, und die Grenze bei den Klein­unternehmen gemäß Umsatzsteuergesetz, die keine Steuer zu entrichten haben, die von der Verpflichtung zur Abgabe der Umsatzsteuer-Jahreserklärung befreit sind, wird von 7 500 € auf 30 000 € erhöht. Ich denke, auch das ist ein wichtiger Schritt in Richtung Verwaltungsvereinfachung. Hier fördern wir einfach Klein- und Kleinst­un­ternehmen, damit sie nicht dauernd beim Finanzamt ihre Aufwartung machen müssen.

Einen letzten Punkt habe ich aus diesem umfassenden Abgabenänderungspaket heraus­genommen, das ist die Änderung bei der Normverbrauchsabgabe 1991. Hier wurde eine Anpassung der österreichischen Gesetzgebung an die EU-Gesetzgebung auf Grund einer EuGH-Entscheidung vorgenommen. Der CO2-Malus wird hier entsprechend berichtigt. Bei der Einfuhr von gebrauchten Fahrzeugen, die aus der Europäischen Union kommen und bereits einmal zugelassen waren, ist der ent­sprechende wertgeminderte Betrag auch bei der CO2-Angabe anzusetzen.

Es sind dies wichtige Materien, Herr Staatssekretär, denen wir gerne unsere Zustim­mung erteilen werden. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

10.54


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Bundesrat Zwanziger. – Bitte, Herr Kollege. (Bundesrat Zwanziger: Ich verzichte!)

Nächster Redner: Herr Bundesrat Ing. Bock. – Bitte, Herr Kollege.

10.54.38

 


Bundesrat Ing. Hans-Peter Bock (SPÖ, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche zur Novelle des Tabakmonopolgesetzes 1996; mein Kollege Kraml wird dann noch etwas zum 1. Tagesordnungspunkt sagen.

 


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