ist auch sehr aufschlussreich. Es gibt nicht nur zwei, drei Kritikpunkte, sondern zahlreiche Kritikpunkte, unter anderem am österreichischen Umgang mit der Geldwäsche. Die Kritikpunkte beziehen sich auf das Bankgeheimnis und andere Geheimhaltungspflichten und auf die Ressourcen, die wir zur Verfügung stellen.
Das Bankgeheimnis wurde zwar im Vorjahr „gelockert“ – unter Anführungszeichen –, es ist aber nach wie vor so, dass es schwierig ist, im Ausland begangene Delikte nachzuvollziehen und den Zusammenhang zwischen dem Delikt und der Geldwäsche bei uns zu beweisen.
Weiters ist es auch nicht ganz einfach, wenn der Staatsanwalt beweisen muss, dass über dieses Konto, das er einschauen möchte, illegale Handlungen erfolgt sind. Das zu beweisen ist natürlich nicht ganz so einfach.
Weiters wird kritisiert, dass die Anforderungen an unsere Banklizenzen verbesserungswürdig sind, sagen wir einmal so, insbesondere dann, wenn ein hoher Anteil an Inhaberaktien vorliegt.
Des Weiteren wurden Maßnahmen bei der Umsetzung der Überwachung der Identifikation kritisiert. Wir müssen uns zwar jetzt immer ausweisen, aber wie genau das vor sich geht und was geschieht, wenn da nicht so genau ausgewiesen ist, das ist nicht genau definiert, sondern das regeln sich die Banken selbst.
Das Bankgeheimnis ist also nach wie vor ein Kritikpunkt der internationalen Organisationen gegenüber Österreich.
Ein weiterer Kritikpunkt ist eben die Geheimhaltung, weil Geldtransfers ja nicht nur über Banken laufen, sondern zum Teil auch über Treuhänder, über Notare et cetera. Es sollten auch in diesem Bereich Antigeldwäschemaßnahmen gesetzt werden können.
Es wird zum Teil auch mangelnde Transparenz kritisiert, dass zum Beispiel die Begünstigten einer juristischen Person nicht immer ausgewiesen und angeführt werden müssen, nicht immer erkennbar sind. Es ist bei Non-Profit-Organisationen, bei Treuhandschaften, Stiftungen und Inhaberaktien, wenn ich nicht weiß, wem das gehört, schwierig nachzuvollziehen, was sich auf dem Konto abspielt. Es werden Mängel beim Firmenbuch kritisiert, und es wird kritisiert, dass die ausländischen Trusts nichts offenlegen müssen.
Und ein weiterer Punkt: die Ressourcen, die in Österreich relativ knapp sind. Es fehlen die Ressourcen für die Überwachung, einerseits bei der Finanzmarktaufsicht und anderseits bei der Nationalbank. Die Standards bei der Geldwäschestelle wurden kritisiert und die fehlenden Geldwäschemaßnahmen außerhalb des Finanzbereichs, nämlich bei den Casinos, Auktionshäusern et cetera.
Nun liegt hier ein Paket von Maßnahmen vor. Es ist ein richtiger Schritt in die richtige Richtung. Wenn man sich überlegt, was alles kritisiert worden ist im Vergleich zu dem, was jetzt umgesetzt wird, ist es eher ein Hoppelschritt. Wenn wir in diesem Tempo weitermachen, werden wir jetzt nicht so schnell wirklich aktiv und musterschülermäßig die Geldwäsche in Österreich bekämpfen. Es ist schon ein paar Mal erwähnt worden, die Bekämpfung von Geldwäsche ist indirekt auch die Bekämpfung von internationaler Kriminalität, denn wenn man das Geld, das man durch seine kriminellen Machenschaften erworben hat, nicht irgendwo in den normalen Wirtschaftskreislauf einbringen kann, ist es natürlich weniger wünschenswert, es überhaupt zu bekommen.
Das heißt, wenn wir diese internationale Kriminalität wirklich effektiv bekämpfen wollen, dann müssen wir noch einige weitere Schritte setzen, und ich hoffe, dass das in naher Zukunft geht und nicht so langsam wie bisher. Ich würde mir wünschen, dass wir
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