BundesratStenographisches Protokoll785. Sitzung / Seite 54

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diesbezüglich auch ein bisschen mehr Musterschüler wären, als wir es bisher waren. Das, was vorliegt, verdient gerade noch ein Genügend, aber wir werden zustimmen in der Hoffnung, dass wir uns bald bessern werden. (Beifall bei den Grünen.)

11.42


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Sehr herzlich darf ich jetzt hier im Saal auch die Schülerinnen und Schüler der Landesberufsschule Theresienfeld begrüßen.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesministerin Mag. Bandion-Ortner. – Bitte, Frau Minis­ter.

 


11.42.51

Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Herr Präsident! Sehr verehrte Bundesrätinnen und Bundesräte! Financial Action Task Force hat verschie­dene Defizite bei der Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung, bei der Bekämpfung von Geldwäsche festgestellt. Und dieses Paket soll diese Defizite beseitigen. Und das Zauberwort, meine Damen und Herren, ist auch hier Verhältnismäßigkeit. Dieses Zauberwort kommt auch bei diesem Paket voll zum Tragen.

Wir haben es bereits gehört, die Geldwäschebestimmungen sollen verschärft werden. Herr Bundesrat Sodl und Herr Bundesrat Strohmayer-Dangl haben bereits dargelegt, warum das so wichtig ist.

Ganz kurz noch einmal: Geldwäsche fördert die Schattenwirtschaft. Sie verschleiert kriminell erworbenes Vermögen, sie führt illegale Gewinne in legale Bereiche über. Daher brauchen wir geeignete Instrumente zur Bekämpfung von Geldwäsche. Der Vortatenkatalog wird ausgeweitet, die Strafdrohung wird erhöht, aber auch sonst wird es einige Änderungen geben wie zum Beispiel die Erweiterung um gewerbsmäßig begangene Vergehen gegen den gewerblichen Rechtsschutz, wenn daraus illegal erworbenes Vermögen verschleiert wird.

Es soll weiters zu einer erhöhten Sorgfaltspflicht für Notare und Rechtsanwälte kommen. Es gibt bereits eine Sorgfaltspflicht. Diese wird jetzt präzisiert, denn Rechtsanwälte und Notare sollen auch geschützt werden, damit sie nicht Teil von kriminellen Netzen werden.

Außerdem soll es erleichtert werden, dass kriminell erworbenes Vermögen ausge­forscht wird, das heißt, die Kontoöffnungsbestimmungen werden modifiziert. Aber, und das ist ganz wesentlich, ein Gerichtsbeschluss ist nach wie vor erforderlich. Das ist der Schutz des Bankgeheimnisses. Ansonsten wird das Bankgeheimnis dadurch nicht beeinträchtigt. Ein Bankgeheimnis ist nicht dazu da, kriminelle Machenschaften zu fördern oder zu verschleiern.

Also alles in allem ist es ein sehr gutes Paket in die richtige Richtung, und es wird auch ein weiterer Schritt sein, um die internationale Kriminalität, die organisierte Kriminalität, die so vernetzt und undurchschaubar geworden ist, leichter zu bekämpfen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

11.45


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Petritz. – Bitte, Herr Kollege.

 


11.45.38

Bundesrat Karl Petritz (ÖVP, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Da unser Kollege gerügt worden ist, weil er den Staatssekretär nicht erwähnt hat, muss ich Frau Kollegin Kerschbaum auch rügen, weil sie die Frau Minister nicht erwähnt hat. Ich will das nur hier in diesem Haus klarstellen. (Bundesrätin Kersch-


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