BundesratStenographisches Protokoll785. Sitzung / Seite 55

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baum: Entschuldigung! – Bundesrat Schennach: Vielleicht sollen sie sich zusam­mensetzen! – Staatssekretär Mag. Schieder: Da müsste man eine Regierungsbank bauen!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte mich auf den Punkt 6 beziehen, auf den Beschluss des Nationalrates vom 20. Mai 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz und das Bilanzbuchhaltungsgesetz geändert werden. Damit ist von meiner Warte aus gesehen ein sehr notwendiger Schritt in die richtige Richtung gesetzt. Die Anpassung der Gewerbeordnung, des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes und des Bilanzbuchhal­tungs­gesetzes an die Empfehlungen der FATF ist sinnvoll, notwendig und ohne Alternative, um die Maßnahmen zur Bekämpfung der internationalen Geldwäsche und des Terrorismus wirksamer zu gestalten.

Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen, die die Berufsgruppen der Immobilienmakler, Unternehmensberater, Wirtschaftstreuhänder und Bilanzbuchhalter durch Auferlegung verstärkter Sorgfalt und Meldepflicht treffen, gibt es ebenfalls keine Alternative. Ob die nunmehr verschärften gesetzlichen Pflichten ausreichen werden, wird sich allerdings in Zukunft erst erweisen. Es darf aber nicht übersehen werden, dass die Umsetzung dieser notwendigen Maßnahmen den betroffenen Berufsgruppen weitere Pflichten und Kosten auferlegt.

Wichtig erscheint mir daher, dass seitens der mit der Umsetzung dieser Maßnahmen befassten Ministerien mit den Berufsvertretern der betroffenen Berufsgruppen verstärkt zusammengearbeitet werden muss.

Die nunmehr angehobenen Strafobergrenzen bei Verletzung der Sorgfalts- und Meldepflicht sind meines Erachtens ebenfalls notwendig. Ob sie ausreichend sind, bleibt ebenfalls noch abzuwarten.

Mit dieser Novelle wird die Richtlinie nunmehr auf Gesetzesebene implementiert und die Umsetzung der FATF-Empfehlungen gewährleistet. Ich werde daher dieser Geset­zesvorlage die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der ÖVP.)

11.48


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Herr Staatssekretär Schieder. – Bitte.

 


11.48.55

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Mag. Andreas Schieder: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Zu der Debatte bezüglich Geldwäsche und FATF-Richtlinien und den somit notwendig gewordenen Gesetzesbeschlüssen. Vielleicht darf ich voranschicken, dass gerade Geld­wäsche und Terrorismusfinanzierung eines der großen Probleme der Finanzwirt­schaft und der Finanzinstitutionen sind. Es ist vor allem jener Teil des Terrors, der nicht im Kampfanzug mit Tarnmaske daherkommt, sondern im Maßanzug mit genagelten Schuhen auftritt, daher nicht auf den ersten Blick als solcher auch immer erkennbar ist. Somit braucht es auch ausreichende Maßnahmen.

Es ist aber ein internationales Problem und daher auch international gemeinsam vorzu­gehen. Die Financial Action Task Force ist eine Institution, die vom Internationalen Währungsfonds und von der OECD geschaffen wurde und bei dieser auch angesiedelt ist, genau mit dem Ziel, dass sich die Industrienationen gemeinsam verpflichtet haben, immer wieder zu überprüfen, ob ihre jeweils rechtstaatlichen sowohl nationalen als auch internationalen Rahmenbedingungen den Notwendigkeiten entsprechen, und gegebenenfalls nach Überprüfung diese auch anzupassen und zu verbessern.

 


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