Die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist gerade Österreich auch ein ganz intensives, dringendes und wichtiges Anliegen. Daher ist es uns auch recht und gut so, wenn die FATF immer wieder kommt, die österreichische Rechtslage überprüft und auch Verbesserungs- und Veränderungsvorschläge macht, denn letztlich entspricht es auch dem politischen Willen in Österreich, dass wir alles unternehmen, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung möglichst zu unterbinden.
Wir haben am 20. April ein Maßnahmenpaket zur Vorbeugung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der Regierung, im Ministerrat beschlossen, das sogenannte Transparenzpaket, das dann auch am 20. Mai im Nationalrat beschlossen worden ist und heute hier zur Genehmigung im Bundesrat vorliegt.
Das Paket folgt dem Prüfbericht der FATF, der Financial Action Task Force, und der Bericht sagt nicht nur, wo Österreich Nachholbedarf hat – den wir ja heute auch erfüllen –, sondern der Bericht sagt vor allem auch, dass Österreich grundsätzlich ein funktionierendes System zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hat. Und das soll man auch nicht kleinreden. Wenn natürlich in relevanten Bereichen Defizite von solch einem Bericht identifiziert werden, so muss man trotzdem nochmals betonen, dass dieser Bericht Österreich an sich ein gutes Zeugnis ausgestellt hat.
Trotzdem war es notwendig, rasch und auch umgehend diese Defizite zu beseitigen und seitens der Bundesregierung hier zu handeln und die Vorlage eben, so wie Sie sie kennen, zu erstellen.
Es geht hier neben vielen Punkten, die auch schon genannt worden sind, um eine Ausweitung der Verdachtsmeldung, um mehr Kompetenzen für die Geldwäschemeldestelle, um mehr Kompetenzen für die Finanzmarktaufsicht in diesem Bereich, um klare Befugnisse für die Geldwäschebeauftragten inklusive auch der detaillierten Anweisung, wie das in den einzelnen Finanzinstitutionen umzusetzen ist, und auch um mehr Kontrolle beim Glücksspiel.
Das Ziel ist, zu vermeiden, dass Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung um sich greifen können. Aber es ging auch darum, zu schauen, dass wir nicht wieder auf eine schwarze Liste bei der FATF kommen, beziehungsweise in deren Verfahren, das ein mehrstufiges ist, den zweiten Schritt im Verfahren auch gleich zu beseitigen.
Man muss schon auch sagen: Selbst das Gerede über Säumigkeit eines Landes hat natürlich negative Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort. Und die Auswirkung ist doppelt negativ, wenn wir uns eigentlich alle auch ganz einig sind, dass wir dieses Gerede nicht wollen, weil Österreich mit Dingen wie Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche auch nichts zu tun haben will.
Die Umsetzung des Pakets war keine leichte, das werden Ihnen alle in der Regierung bestätigen können, einfach auf Grund des Umstandes, weil mehrere Ministerien beteiligt waren: Finanz-, Justiz-, Wirtschafts-, Innen- und Außenministerium, und die österreichische Rechtslage den Vorgaben natürlich auch anzupassen war, was in einem Rechtssystem nicht immer ganz leicht ist.
Ich glaube aber, dass wir als Regierung zuversichtlich sein können, dass dieses Paket nicht nur das angedrohte Verfahren verhindert hat, sondern auch ein wichtiger und effektiver Beitrag gegen Geldwäsche ist. Letztlich müssen wir uns aber auch darüber im Klaren sein, dass neben all diesen Maßnahmen ein effektiver Beitrag zur Verhinderung von Geldwäsche eine umfassende Regulierung des Finanzsektors an sich ist. Da ist dieses Paket ein Beitrag dazu, dem viele andere Maßnahmen, die an sich unter das Kapitel Finanzmarktregulierung fallen, in Zukunft noch folgen müssen.
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