BundesratStenographisches Protokoll785. Sitzung / Seite 63

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keinen Hauptschulabschluss haben, und auch im Rahmen einer Berufsorientierungs­maßnahme oder aufgrund einer nicht erfolgreichen Vermittlung können Personen dann in ein Lehrverhältnis übernommen werden.

Im Rahmen dieser integrativen Berufsausbildung ist das Ausbildungsverhältnis durch die Ausbildungsassistenz zu begleiten und zu unterstützen. – Alle kennen sicherlich solche Fälle von Menschen, wo gerade diese gesetzliche Maßnahme für diese benachteiligten Personen notwendig ist und eine Berufsausbildung für diese Menschen dann auch lebenswert gemacht wird.

Ziel der Berufsausbildungsnovelle ist es unter anderem, eine Reihe von Modelllehr­berufen einzuführen und die Basisberufe deutlich zu reduzieren. Sie wissen, es gibt Berufsbilder, für die man einfach immer wieder zu wenige Lehrstellen hat – Friseur, Einzelhandelskaufmann und, und, und. Da sollten dann Modelllehrberufe neu ein­geführt werden. Dadurch soll die Übersichtlichkeit auch wesentlich erhöht werden. Und bei entsprechender Bereitschaft seitens der Wirtschaft könnten hier weitere Modell­lehrberufe geschaffen werden. Ich denke, durch die Auflösung einiger Lehrberufe könnte dann auch die Übersichtlichkeit in der Lehrberufslandschaft erhöht werden.

Da gibt es Vorteile für die Jugend und auch für die Wirtschaft. Vorteile für die Jugend sind eine flexiblere Gestaltung der Ausbildung durch verbesserte und erhöhte Kom­binationsmöglichkeiten, leichtere Anerkennung von bereits erworbenen Qualifikationen und Verbesserung der Übersichtlichkeit des Lehrberufsangebotes.

Es gibt auch Vorteile für die Wirtschaft: bessere Möglichkeiten zur Schaffung spe­zialisierter Lehrausbildungen, flexiblere Gestaltung der Ausbildung, Ermöglichung der Ausbildung für eine größere Anzahl von Unternehmen und die verbesserte Anpassung der Ausbildung an Branchenbedürfnisse.

Weiters sieht auch das Regierungsprogramm vor, eine Interessenvertretung für Jugend­liche in überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen – vergleichbar mit dem Jugendvertrauensrat – einzuführen. Ich denke, dass gerade hier ein Vermittler zwi­schen Jugendlichen und Betrieben oft sehr notwendig ist. Wir haben es zuerst schon gehört: Bei Jugendlichen gibt es oft Problembereiche, aber natürlich auch in Betrieben gibt es Problembereiche, wo einfach ein Vermittler notwendig ist, damit man dann auch eine gute Basis schaffen wird können. Die Jugendlichen werden dadurch vor allem auch in verstärktem Ausmaß ein Demokratieverständnis erhalten.

Nochmals kurz zusammengefasst: Es gibt in der Novelle Ziele, die verfolgt werden, wie eine administrative Vereinfachung bei der integrativen Berufsausbildung, die Schaffung einer gesetzlichen Interessenvertretung für Jugendliche in einer überbetrieblichen Aus­bildungseinrichtung, dann die gesetzliche Klarstellung, dass integrative Berufsaus­bildung mit reduziertem Tages- oder Wochenstundenaufwand erforderlichenfalls vereinbart werden kann, und die Ausdehnung der Möglichkeit, Ausbildungszeiten im Ausland auf die Lehrzeit anzurechnen, von maximal vier auf sechs Monate. Und die administrative Vereinfachung und Reduktion des Verwaltungsaufwandes ist hier auch gegeben.

Meine geschätzten Damen und Herren! Ich denke, dass jede Maßnahme zur Attrak­tivierung der Lehrberufe ein richtiger Schritt in der Ausbildung von Fachkräften sein wird – Fachkräften, die die Wirtschaft auch in Zukunft notwendig braucht. Gerade hier ist der Gesetzgeber, glaube ich, verpflichtet, auch die entsprechenden Rahmenbedin­gungen zu schaffen. Sehen wir dem Lehrberuf als Form der Ausbildung auch in Zu­kunft positiv entgegen! Ich denke, gerade eine Lehre hat, wie wir immer wieder sehen, auf dem Arbeitsmarkt einen besonderen Stellenwert. Wir stimmen daher dieser Gesetzesvorlage gerne zu. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.20

 


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