V o r t r a g
an den
M i n i s t e r r a t
Es besteht Interesse seitens der Republik Österreich und seitens der Republik Kosovo, eine vertragliche Basis für die kulturellen bilateralen Beziehungen zu schaffen und ein Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit abzuschließen.
Ein solches Abkommen hätte den Zweck, die freundschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Ländern zu verstärken und die Zusammenarbeit im Kulturbereich zu fördern. Es würde durch ein solches Abkommen die Zusammenarbeit im Bereich der Wissenschaft und auf dem Gebiet des Unterrichtswesens unterstützt werden und der kulturelle Austausch könnte gefördert werden. Zur Durchführung des Abkommens würde eine Gemischte Kommission geschaffen werden.
Für die Verhandlung des Abkommens wird nachstehende österreichische Delegation in Aussicht genommen:
Ges. Dr. Hans Martin Windisch-Grätz Bundesministerium für europäische und
Delegationsleiter internationale Angelegenheiten
Ministerialrätin Mag. Martina Maschke Bundesministerium für Unterricht, Kunst
und Kultur
Ministerialrätin Dr. Dipl.-Päd. Christine Bundesministerium für Unterricht, Kunst
Kisser und Kultur
Ministerialrätin Dr. Anna Steiner Bundesministerium für Unterricht, Kunst
und Kultur
Das geplante Abkommen wird gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Charakter haben und daher der Genehmigung durch den Nationalrat gemäß Art. 50 B-VG bedürfen.
Der Nationalrat und der Bundesrat werden gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG von der Aufnahme der Verhandlungen unverzüglich unterrichtet werden.
Im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur stelle ich den
A n t r a g,
die Bundesregierung wolle dem Herrn Bundespräsidenten vorschlagen, die Mitglieder der österreichischen Delegation in der oben angeführten Zusammensetzung zu Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Kosovo über kulturelle Zusammenarbeit zu bevollmächtigen.
Wien, am 30. April 2010
SPINDELEGGER m.p.“
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„Der Generalsekretär
für auswärtige Angelegenheiten
Dr. Johannes Kyrle
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