Herrn
Präsidenten des Bundesrates
Parlament
Dr. Karl Renner Ring 1-3 27. Mai 2010
1017 Wien GZ: BMeiA-UA.8.33.02/0001-I.2a/2010
Sehr geehrter Herr Präsident!
Im Auftrag von Bundesminister Dr. Michael Spindelegger unterrichte ich Sie gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG, dass aufgrund des Vorschlages der Bundesregierung vom 11. Mai 2010 (Pkt. 16 des Beschl.Prot. Nr. 60) der Herr Bundespräsident am 17. Mai 2010 die Vollmacht zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Ukraine über kulturelle Zusammenarbeit erteilt hat. Die Aufnahme dieser Verhandlungen wird ehestmöglich erfolgen.
Zur näheren Information lege ich eine Kopie des Vortrages an den Ministerrat bei.
Mit meinen besten Grüßen
Beilage“
„BUNDESMINISTERIUM FÜR
EUROPÄISCHE UND INTERNATIONALE
ANGELEGENHEITEN
BMeiA-UA.5.26.41/0001-V.1/2010
Abkommen zwischen der Regierung der Republik
Österreich und der Regierung der Ukraine über
kulturelle Zusammenarbeit; Verhandlungen
V o r t r a g
an den
M i n i s t e r r a t
Es besteht Interesse seitens der Republik Österreich und seitens der Ukraine, eine vertragliche Basis für die kulturellen bilateralen Beziehungen zu schaffen und ein Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit abzuschließen.
Ein solches Abkommen hätte den Zweck, die freundschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Ländern zu verstärken und die Zusammenarbeit im Kulturbereich zu fördern. Es würde durch ein solches Abkommen die Zusammenarbeit im Bereich der Wissenschaft und auf dem Gebiet des Unterrichtswesens unterstützt werden und der kulturelle Austausch könnte gefördert werden. Zur Durchführung des Abkommens würde eine Gemischte Kommission geschaffen werden.
Für die Verhandlung des Abkommens wird nachstehende österreichische Delegation in Aussicht genommen:
Ges. Dr. Hans Martin Windisch-Grätz Bundesministerium für europäische und
Delegationsleiter internationale Angelegenheiten
Ministerialrätin Mag. Martina Maschke Bundesministerium für Unterricht, Kunst
und Kultur
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