Ministerialrätin Dr. Dipl.-Päd. Christine Bundesministerium für Unterricht, Kunst
Kisser und Kultur
Ministerialrätin Dr. Anna Steiner Bundesministerium für Unterricht, Kunst
und Kultur
Sofern Beschlüsse über finanzielle Auswirkungen gefasst werden, werden sie aus den dem zuständigen Ressort zu Verfügung gestellten Mitteln bedeckt.
Das geplante Abkommen wird gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Charakter haben und daher der Genehmigung durch den Nationalrat gemäß Art. 50 B-VG bedürfen.
Der Nationalrat und der Bundesrat werden gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG von der Aufnahme der Verhandlungen unverzüglich unterrichtet werden.
Im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur stelle ich den
A n t r a g,
die Bundesregierung wolle dem Herrn Bundespräsidenten vorschlagen, die Mitglieder der österreichischen Delegation in der oben angeführten Zusammensetzung zu Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Ukraine über kulturelle Zusammenarbeit zu bevollmächtigen.
Wien, am 30. April 2010
SPINDELEGGER m.p.“
*****
„Der Generalsekretär
für auswärtige Angelegenheiten
Dr. Johannes Kyrle
Herrn
Präsidenten des Bundesrates
Parlament
Dr. Karl Renner Ring 1-3 27. Mai 2010
1017 Wien GZ: BMeiA-MK.8.33.02/0001-I.2a/2010
Sehr geehrter Herr Präsident!
Sehr geehrter Herr Präsident!
Im Auftrag von Bundesminister Dr. Michael Spindelegger unterrichte ich Sie gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG, dass aufgrund des Vorschlages der Bundesregierung vom 11. Mai 2010 (Pkt. 18 des Beschl.Prot. Nr. 60) der Herr Bundespräsident am 17. Mai 2010 die Vollmacht zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Mazedonien über kulturelle Zusammenarbeit erteilt hat. Die Aufnahme dieser Verhandlungen wird ehestmöglich erfolgen.
Zur näheren Information lege ich eine Kopie des Vortrages an den Ministerrat bei.
Mit meinen besten Grüßen
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