Beilage“
„BUNDESMINISTERIUM FÜR
EUROPÄISCHE UND INTERNATIONALE
ANGELEGENHEITEN
BMeiA-MK.5.26.41/0002- V.1/2010
„Abkommen zwischen der Regierung der Republik
Österreich und der Regierung der Republik Mazedonien
über kulturelle Zusammenarbeit; Verhandlungen
V o r t r a g
an den
M i n i s t e r r a t
Es besteht Interesse seitens der Republik Österreich und seitens der Republik Mazedonien, eine vertragliche Basis für die kulturellen bilateralen Beziehungen zu schaffen und ein Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit abzuschließen.
Ein solches Abkommen hätte den Zweck, die freundschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Ländern zu verstärken und die Zusammenarbeit im Kulturbereich zu fördern. Es würde durch ein solches Abkommen die Zusammenarbeit im Bereich der Wissenschaft und auf dem Gebiet des Unterrichtswesens unterstützt werden und der kulturelle Austausch könnte gefördert werden. Zur Durchführung des Abkommens würde eine Gemischte Kommission geschaffen werden.
Für die Verhandlung des Abkommens wird nachstehende österreichische Delegation in Aussicht genommen:
Gesandter Mag. Stephan Vavrik Bundesministerium für europäische und
Delegationsleiter internationale Angelegenheiten
Ministerialrätin Mag. Martina Maschke Bundesministerium für Unterricht, Kunst
und Kultur
Dr. Elisabeth Burda-Buchner Bundesministerium für Unterricht, Kunst
und Kultur
Ministerialrat Mag. Norbert Riedl Bundesministerium für Unterricht, Kunst
und Kultur
Das geplante Abkommen wird gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Charakter haben und daher der Genehmigung durch den Nationalrat gemäß Art. 50 B-VG bedürfen.
Der Nationalrat und der Bundesrat werden gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG von der Aufnahme der Verhandlungen unverzüglich unterrichtet werden.
Im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur stelle ich den
A n t r a g,
die Bundesregierung wolle dem Herrn Bundespräsidenten vorschlagen, die Mitglieder der österreichischen Delegation in der oben angeführten Zusammensetzung zu Verhandlun-
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