BundesratStenographisches Protokoll786. Sitzung / Seite 42

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Beilage“

„BUNDESMINISTERIUM FÜR

EUROPÄISCHE UND INTERNATIONALE

ANGELEGENHEITEN

BMeiA-MK.5.26.41/0002- V.1/2010

„Abkommen zwischen der Regierung der Republik

Österreich und der Regierung der Republik Mazedonien

über kulturelle Zusammenarbeit; Verhandlungen

V o r t r a g

an den

M i n i s t e r r a t

Es besteht Interesse seitens der Republik Österreich und seitens der Republik Mazedo­nien, eine vertragliche Basis für die kulturellen bilateralen Beziehungen zu schaffen und ein Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit abzuschließen.

Ein solches Abkommen hätte den Zweck, die freundschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Ländern zu verstärken und die Zusammenarbeit im Kulturbereich zu fördern. Es würde durch ein solches Abkommen die Zusammenarbeit im Bereich der Wissenschaft und auf dem Gebiet des Unterrichtswesens unterstützt werden und der kulturelle Aus­tausch könnte gefördert werden. Zur Durchführung des Abkommens würde eine Gemisch­te Kommission geschaffen werden.

Für die Verhandlung des Abkommens wird nachstehende österreichische Delegation in Aussicht genommen:

Gesandter Mag. Stephan Vavrik                              Bundesministerium für europäische und

Delegationsleiter                                                                                internationale Angelegenheiten

Ministerialrätin Mag. Martina Maschke                   Bundesministerium für Unterricht, Kunst

                                                                                                                                                           und Kultur

Dr. Elisabeth Burda-Buchner                                    Bundesministerium für Unterricht, Kunst

                                                                                                                                                           und Kultur

Ministerialrat Mag. Norbert Riedl                              Bundesministerium für Unterricht, Kunst

                                                                                                                                                           und Kultur

Das geplante Abkommen wird gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Charakter haben und daher der Genehmigung durch den Nationalrat gemäß Art. 50 B-VG bedür­fen.

Der Nationalrat und der Bundesrat werden gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG von der Aufnah­me der Verhandlungen unverzüglich unterrichtet werden.

Im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur stelle ich den

A n t r a g,

die Bundesregierung wolle dem Herrn Bundespräsidenten vorschlagen, die Mitglieder der österreichischen Delegation in der oben angeführten Zusammensetzung zu Verhandlun-


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