BundesratStenographisches Protokoll786. Sitzung / Seite 49

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Einer der unanständigen Bereiche des ORF, der ja immer alles ausreizt, was es auszu­reizen gibt, war, dass man bisher immer ein sogenanntes Location Placement erzwun­gen hat, also: Wir berichten aus eurer Region, wenn die Region zahlt.

In dieser Fassung sieht man jetzt den Versuch, dass unterbunden wird, dass man auf „SPORT PLUS“ nur jene Veranstaltungen überträgt, wo die Veranstalter beziehungs­weise die veranstaltende Region oder Gemeinde auch einen Beitrag dazu zahlen.

Wichtig ist noch – darum sage ich, zehn Erfolge aus den letzten zehn Jahren Medien­politik sind in diesem Gesetz enthalten, und das ist auch sehr schön zu wissen –, dass wir bei der Online-Werbung, die das Einzige ist, was derzeit trotz Wirtschaftskrise pros­periert – bei 35 Prozent Zuwachsraten, während alle anderen im Abschwung sind –, eine Einigung finden konnten, die darauf Rücksicht nimmt, dass vor allem die privaten Medien wie etwa „Der Standard“ sehr viel Geld für ihren Online-Auftritt in die Hand ge­nommen haben und ein mächtiger „Dominator“ des Medienmarktes natürlich ganz an­dere Möglichkeiten hat.

Dass man dem ORF bis 2016 die Möglichkeit bietet, bis zu 25 Millionen € an Werbe­einnahmen zu lukrieren, finde ich den richtigen Weg, und ich finde, das hält sich auch in einer guten Balance.

Ich kann mich erinnern, dass ich 2002 nach der Sitzung der europäischen Presseräte, bei der einzig Österreich gefehlt hat, zum ersten Mal die Forderung nach einem Pres­serat gestellt habe. Ein Presserat ist immerhin ein Selbstregulativ des Marktes, bevor man zu Gericht geht, mit Ethik und bestimmten Ansprüchen in einer Szene. Österreich musste die Schande auf sich nehmen, über zehn Jahre keinen Presserat zu haben. Damals, im Jahr 2002, wurde im Zuge der Regierungsverhandlungen zum ersten Mal verankert, dass es so etwas wie eine finanzielle Bedeckung eines Presserates gibt. Das werden wir heute beim Tagesordnungspunkt 2 behandeln und sicherstellen.

Das sind alles sehr gute Regelungen, die in diesem Gesetz getroffen wurden. Deshalb muss ich auch sagen, dass in den gesamten Verhandlungen sicher der richtige Weg eingeschlagen wurde.

Was ich als besonders bedauerlich empfinde, ist der Rückfall in das Jahr 1999/2000, als es zu einem sehr unanständigen Deal zwischen VÖZ und ORF kam, einer Art Macht­absprache, die dann eineinhalb Jahre später öffentlich ruchbar wurde, was zu einem großen Aufschrei in der Öffentlichkeit darüber geführt hat, dass zwei Mainplayer im Grunde eine Art kartellrechtliche Absprache geführt haben.

Genau das passiert hier gerade auch. Deshalb sage ich ja: Die ÖVP hat die Privaten schwer im Stich gelassen, was dieses Gesetz betrifft (Zwischenruf des Bundesrates May­ernicht nur, was die Erhöhung betrifft. Die Privaten werden dieses Gesetz nach der heutigen Beschlussfassung und nach der Kundmachung beim Verfassungsgerichtshof bekämpfen, und zwar wegen der Ausdehnung der regionalen Werbezeiten. Das war ja bisher verboten. Jetzt schaffen Sie es, indem Sie noch dazu einen Kontraktierungs­zwang einführen: Wer so und so viel beim ORF hat, muss das in gleicher Weise bei den Zeitungen haben.

Die Privaten gibt es in Wirklichkeit für Sie nicht. Da gibt es immer nur Lippenbekennt­nisse, obwohl es gerade diese Sender auf dem österreichischen Markt schwer haben. Dabei produzieren die Privaten in manchen Bereichen mehr beziehungsweise span­nender öffentlich-rechtlich, als der Öffentlich-Rechtliche selbst. Genau diese Sender werden jetzt durch eine Regelung, die noch dazu in das Gesetz geschrieben wird, das der Verfassungsgerichtshof nun zu bewerten hat, dermaßen vor den Kopf gestoßen, dass ich nur sagen kann: Liebe ÖVP, ihr habt die Privaten aber so etwas von im Stich gelassen! (Bundesrat Mayer: Das ist ein Topfen!) – Das sagen Ihnen alle, lieber Herr


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