sam vom Verfassungsgerichtshof bewältigt werden. Das zeigt, dass letztlich Asylangelegenheiten keine Integration in unsere Bundesverwaltungsgerichtsbarkeit gefunden haben.
Im Jahre 2009 gab es 424 Beschwerden, 2 342 Verfahrenshilfeanträge, 446 Verfahrenshilfeanträge mit gleichzeitig eingebrachter Beschwerde und 237 Verfahrenshilfeanträge mit nachträglich eingebrachter Beschwerde. Von diesen 3 500 Fällen konnten 2009 nur 2 004 erledigt werden. Das heißt, dort beginnt sich ein Rucksack zu füllen, wie wir das im Verwaltungsgerichtshof auch erlebt haben.
Problematisch ist – und das habe ich schon im Ausschuss gesagt, und die Frau Vizepräsidentin konnte das nicht entkräften –, dass es zu einer inhaltlichen Vorabprüfung durch die Verfahrenshilfe kommt, in der ein einzelnes Mitglied feststellt: Aussicht auf Erfolg! Das ist im Grunde eine Verkürzung des Rechtsweges, auch wenn, wie die Frau Präsidentin gesagt hat, darüber dann der kleine Senat mit sechs Richtern entscheidet, aber sie hat gesagt, dies ist eine Formalentscheidung, also keine Prüfung mehr in der Sache selbst.
Es ist ganz interessant, wie aufgrund dieser Verfahrenshilfeprüfungen durch einen Richter dann die Aufhebungsquote ausschaut. Wenn man zum Beispiel den Verwaltungsgerichtshof hernimmt, so sieht man, dass 2007 noch 14 Prozent der Bescheide aufgehoben wurden und in den Jahren davor 22 Prozent der Bescheide. Beim Verfassungsgerichtshof war es 1 Prozent, und zu diesem 1 Prozent kam es tatsächlich durch diese Verengung: ohne Aussicht auf Erfolg, Abschneiden der Verfahrenshilfe!
Der Verfassungsgerichtshofpräsident hat dringend appelliert, dass die Asylangelegenheiten in die Bundesverwaltungsgerichtsbarkeit implementiert werden. Das heißt, wir haben hier eine Legisvakanz. Und da, Herr Staatssekretär, sind Sie am Zug: nämlich diese Legisvakanz in einem überschaubaren Zeitraum zu schließen.
Wenn wir den Verwaltungsgerichtshof hernehmen, so können wir sehen, Frau Kollegin Mühlwerth, dass dort der Inhalt des Rucksacks im Jahr 2009 bereits reduziert werden konnte. Die Zahlen, die uns da vorliegen, sind: 12 416 Fälle, wie Sie, Frau Kollegin, gesagt haben, und am Ende von 2009 waren es nur mehr 10 162 Fälle. Der Rucksack ist noch verdammt prall gefüllt, obwohl es bei Beschwerden einen Abbau von 35 Prozent gab und bei Anträgen mit aufschiebender Wirkung einen solchen von sogar 55 Prozent.
Aber wir haben am Verwaltungsgerichtshof nach wie vor eine Verfahrensdauer von 19 Monaten, und die „Ausrutscher“ von über 19 Monaten Verfahrensdauer werden wieder mehr. Das heißt, bei der derzeitigen Ausstattung – und deshalb heute meine Frage an den Herrn Bundeskanzler, weil im Bundesfinanzrahmengesetz 2011 bis 2014 ja eine Reduktion von Stellen im Verwaltungsgerichtshof geplant ist – ist keine Person zu viel. Das sagt auch der Rechnungshof in seinem Bericht. Und wenn wir davon ausgehen – und das zeigt die internationale Erfahrung –, dass mit der derzeitigen personellen Ausstattung 3 000 Fälle im Jahr bearbeitet werden können, so können wir uns vorstellen, wie lang bei derzeit 5 358 neuen Beschwerden und ungefähr 2 000 neuen Anträgen und einem noch bestehenden Potenzial von 10 000 Fällen eigentlich die definitive Rechtsprechung in diesem Bereich ist.
Das heißt, auch wenn man alle Asylangelegenheiten wegpackt, ist bereits bei den normalen Angelegenheiten eine Überlastung gegeben. Deshalb müssen wir hier unbedingt schauen, dass die Obersten Organe, die obersten Gerichtshöfe personell entsprechend ausgestattet sind, damit Recht zeitgerecht auch Recht wird. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei den Grünen sowie des Bundesrates Zangerl.)
12.08
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