BundesratStenographisches Protokoll786. Sitzung / Seite 66

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fen, noch einmal darüber nachzudenken, ob das nicht vielleicht doch eine Lösung wä­re, die den Verwaltungsgerichtshof entlasten könnte.

Das Gleiche haben wir beim Verfassungsgerichtshof. Auch da gibt es eine chronische Überbelastung, was auch in diesem Tätigkeitsbericht beklagt wird. Mit gezielten organi­satorischen Vorkehrungen, zusätzlichen Mitarbeitern und besonderem Einsatz ist es in den ersten Monaten zwar gelungen, die neuen Herausforderungen, die sich durch die Asylgerichtshöfe ergeben haben, einigermaßen zu bewältigen, sagt der Bericht, aber auf Dauer ergibt sich auch hier ein gravierendes Problem für den Verfassungsgerichtshof.

Dabei geht es den VfGH-Richtern nicht nur um die enorme Arbeitsbelastung, sondern sie fürchten auch, dass der VfGH durch die hohe Zahl von Beschwerden im Asylbe­reich von seiner ureigensten Aufgabe der Normenkontrolle und der Prüfung grundsätzli­cher verfassungsrechtlicher Fragen mehr und mehr entfremdet wird – etwas, wo man wirklich aufpassen muss, weil es wirklich nicht nur bedauerlich, sondern eine staatspo­litische Katastrophe wäre, wenn der Verfassungsgerichtshof nicht mehr seinen ureigens­ten Aufgaben nachkommen könnte.

Auch diesbezüglich haben wir von der FPÖ schon einen Antrag eingebracht, und da bitte ich die Regierungsfraktionen ebenfalls, sich damit zu beschäftigen und darüber nachzudenken, ob sie da nicht Entgegenkommen zeigen könnten. Es ist so: Der Ver­fassungsgerichtshof tagt jetzt in Sessionen, und wenn der Arbeitsanfall sehr groß wird, dann gibt es eine Zwischensession. Wir schlagen vor, dass es quasi eine andauernde Sitzung des Verfassungsgerichtshofes geben soll, weil dadurch die Fälle rascher abge­handelt werden könnten. Aber selbstverständlich funktioniert das nur dann, wenn eine entsprechende Anzahl an Referenten da ist, die auch zuarbeiten können.

Weil der Bundeskanzler heute völlig richtig gesagt hat, sparen sei wichtig: Ich habe das letzte Mal hier auch gesagt: Sparen ist wichtig, und man muss immer schauen, wo ge­spart werden kann, aber sparen um jeden Preis, das geht nicht! Auch in der Justiz gibt es Bereiche, wo man einiges einsparen könnte, ohne dass das Funktionieren der Jus­tiz Schaden nehmen würde und ohne dass inhaltlich ein Schaden entstünde, aber es gibt sicher auch Bereiche, wo man mehr Personal bräuchte, um eben einen Schaden hintanzuhalten. Und ich meine, dass das gerade beim Verfassungsgerichtshof durchaus der Fall ist. Dort den Sparstift anzusetzen halte ich für nicht gut.

Abschließend: Ich danke all jenen, die diese Berichte verfasst haben, auf das Herzlichs­te, und wir werden sie auch wohlwollend zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei der FPÖ.)

12.02


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Schen­nach. – Bitte, Herr Kollege.

 


12.02.08

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Staatssekretär! Auch wir werden die beiden vorliegenden Berichte zur Kennt­nis nehmen – wenngleich in Sorge über die Situation an den beiden Gerichtshöfen.

Frau Kollegin Mühlwerth, auch wir haben damals dringend davor gewarnt, nachdem schon der Verwaltungsgerichtshof an den Rand des Funktionierens gebracht wurde, bei der Einführung des Asylgerichtshofes nicht auch noch den Verfassungsgerichtshof an den Rand der Arbeitskapazität zu bringen. Wenn wir uns nämlich die Zahlen von 2009 und nicht nur jene von 2008 anschauen, dann sehen wir, dass 2009 63 Prozent aller Be­schwerden, die an den Verfassungsgerichtshof herangetragen wurden, Beschwerden in Sachen Asyl sind. Der Rest von 37 Prozent betrifft Verordnungsprüfungen, Geset­zesprüfungen, Bescheidprüfungen und Urteilsprüfungen. Es handelt sich hiebei um zir­ka 3 500 Beschwerden, und die können trotz Aufstockung der Planstellen nur sehr müh-


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