Die Entwicklung der Zahl der Fälle am Verfassungsgerichtshof zeigt, wie Kollege Klug schon ausgeführt hat, dass es hier wieder zu einem Anstieg gekommen ist und deshalb natürlich auch die Zahl der unerledigten Fälle, die sozusagen in einem Rucksack mitgenommen werden, von 1 359 im Jahr 2007 auf 2 174 gestiegen sind.
Wie schon erwähnt, beträgt die Verfahrensdauer in einem mehrjährigen Durchschnitt acht Monate. Das ist international betrachtet übrigens bemerkenswert kurz. Wir wollen ja hier auch nicht die Arbeit des Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshofes in Frage stellen. Ich glaube, hier wird sehr speditiv, hier wird sehr rasch gearbeitet, aber es wird einfach eine ganze Flut von Fällen an diese beiden Gerichtshöfe herangetragen.
Auch ich als Ausschussobmann des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus möchte die ausgezeichnete Ausschussarbeit erwähnen und Frau Präsidentin Dr. Bierlein und Präsident Dr. Thienel für die informativen Auskünfte danken. So macht Ausschussarbeit, denke ich, Sinn, wie Kollege Klug schon erwähnt hat.
Ich möchte mich auch namens meiner Fraktion bei allen Richterinnen und Richtern und allen Mitarbeitern des Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshofes für die hervorragende Arbeit im Sinne der österreichischen Rechtspflege bedanken. Meine Fraktion wird diese Berichte sehr gerne zur Kenntnis nehmen. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
11.56
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster erteile ich Frau Bundesrätin Mühlwerth das Wort. – Bitte.
11.56
Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ja von meinen Vorrednern schon einiges über Verwaltungsgerichtshof und Verfassungsgerichtshof gesagt worden. Im Vordergrund steht vor allem die dauerhafte und strukturelle Überlastung vor allem des Verwaltungsgerichtshofes, es ist aber leider beim Verfassungsgerichtshof nicht wesentlich besser.
Es ist auch schon angesprochen worden, dass aufgrund der Einrichtung des Asylgerichtshofes zwar 2008 die Zahl der Fälle zurückgegangen ist, aber das hat an der dauerhaften Gesamtbelastung des Verwaltungsgerichtshofes leider überhaupt nichts geändert. Es gibt im Bericht auch ein paar Zahlen dazu, die die prekäre Situation des Verwaltungsgerichtshofs widerspiegeln.
Im Jahr 2008 sind 8 334 Beschwerden eingelangt. 7 203 Fälle konnten im gleichen Zeitraum erledigt werden. Damit wuchs der Rückstau der unerledigten Beschwerdefälle, der Ende 2007 erstmals die Zehntausender-Marke überschritten hatte, mit Ende 2008 auf 12 416 Akten an. 463 Beschwerdefälle waren über drei Jahre lang in Bearbeitung, was eine wirklich sehr lange Zeit ist, die dringend verkürzt gehört.
Die meisten Beschwerdefälle hat es, wie auch schon angesprochen worden ist, im Bereich des Asylwesens und des Sicherheitswesens gegeben, aber auch im Bereich Abgaben, Sozialversicherung und Baurecht gab es zahlreiche Beschwerden.
Da haben wir uns ja schon im Nationalrat etwas überlegt. Der Bundeskanzler hat es zwar heute nicht befürwortet, wie wir in der Fragestunde festgestellt haben, dennoch wollen wir daran festhalten, indem wir sagen: In jenen Fällen, wo strukturell der Sachverhalt völlig klar ist und abgehandelt worden ist, sollte der Verwaltungsgerichtshof auch in der Sache entscheiden können, nicht dass, wenn ein aufgehobener Bescheid den Instanzenweg wieder zurückgeht, die Geschichte wieder von vorne anfängt. Das Verfahren dauert dadurch natürlich entsprechend lang. Es werden also Zeit und Ressourcen verschwendet. Vielleicht können sich die Regierungsparteien einmal dazu aufraf-
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