BundesratStenographisches Protokoll786. Sitzung / Seite 68

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Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt nun Herr Staatssekretär Oster­mayer. – Bitte, Herr Staatssekretär.

 


12.08.55

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer: Sehr geehrter Herr Prä­sident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich mache nur ein paar Anmerkungen zu dem hier Gesagten.

Wenn man genau betrachtet, worin das Problem besteht, dass es eine relativ große Be­lastung der beiden Höchstgerichte in Österreich gibt, dann sieht man, dass es daran liegt, dass bis 2006/2007 ein sehr großer Rückstau an Verfahren aus dem Asylbereich entstanden ist. Was hat man demzufolge gemacht? – Man hat in der letzten Legislatur­periode den Asylgerichtshof geschaffen, der – und das konnten wir in diesem Raum auch schon besprechen – wirklich eine sehr, sehr gute Arbeit, wie ich meine, leistet, wofür nicht nur dem Präsidenten Perl, sondern auch den dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Richterinnen und Richtern zu danken ist. Diese Leistung zeigt sich auch daran – und da habe ich eine etwas andere Schlussfolgerung als der Herr Bundesrat Schennach –, dass die Zahl der Aufhebungen von Bescheiden des Asylge­richtshofes durch den Verfassungsgerichtshof deutlich zurückgegangen ist; von 1 Pro­zent war vorhin die Rede. Daraus kann man auch ableiten, welche Qualität in die Ar­beit beim Asylgerichtshof hineingelegt wird.

Dieser Rückstau, dieser „Rucksack“, den der Asylgerichtshof übernommen hat, wird suk­zessive abgebaut. Der Abbau liegt im Plan, und es ist nach dem derzeitigen Stand und auch nach den Informationen, die wir vom Präsidenten des Asylgerichtshofes bekom­men haben, auch zu erwarten, dass in dem Zeitplan, der damals festgelegt wurde, der Abbau erfolgt. Dass natürlich die hohe Leistung des Asylgerichtshofes, auch was die Erledigung von Akten anlangt, in der Folge dann zu einer Belastung des Verfassungs­gerichtshofs führt, ist klar, ist die logische Folge davon. Daher hat der Verfassungsge­richtshofpräsident Holzinger veranlasst, dass es zu den vier Sessionen, die der Verfas­sungsgerichtshof pro Jahr abhält, zusätzliche Sessionen gibt, in welchen die Asylakten bearbeitet werden.

VfGH-Präsident Holzinger hat im Verfassungsausschuss auf den Vorschlag der Freiheit­lichen Partei, eine Dauersession zu machen, gemeint, dass er das nicht für ein zielfüh­rendes Instrument hält, effizienter zu werden und den Stau schneller abzubauen. Im Übrigen: Wenn man sich die Zahlen von 2009, die Kollege Schennach hier schon genannt hat, anschaut, dann sieht man, dass diesbezüglich bei beiden Gerichtshöfen eine Besserung erfolgt ist. Dies geschah aus einem einfachen Grund, und zwar: Würde man eine Dauersession machen, hätte das eine totale Änderung des Systems zur Fol­ge. Die Konsequenz daraus wäre nämlich, dass es ein System, wie wir es haben, wo zum Beispiel Rechtsanwälte und Uni-Professoren drinnen sitzen können, dann nicht mehr geben könnte, denn unser derzeitiges System setzt ja voraus, dass man neben­bei seinen Beruf als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin, Uni-Professor/Uni-Professorin aus­üben kann, wobei man während der Sessionszeit dann eben drei Wochen lang durch­gängig am Verfassungsgerichtshof ist.

Der VfGH-Präsident sagt, die Effizienz gewährleisten in Wahrheit die Referenten, die während und zwischen der Sessionen die Entscheidungen vorbereiten, die dann in der Session eben von allen intensiv diskutiert werden.

Es wurde vorhin angemerkt, dass die durchschnittliche Verfahrensdauer 8 Monate be­trägt. Wenn man sich das genau anschaut, dann muss man sagen: Das ist tatsächlich international gesehen eine Spitzenleistung, denn schneller geht es bei der Sorgfalt, die an den Tag zu legen ist, eigentlich nicht. Daher glaube ich, dass die Vorgangsweise, wie sie derzeit beim Verfassungsgerichtshof gepflogen wird, wo man die unterschiedli­chen Rechtsberufe mit einbezieht, nämlich Praktiker und Theoretiker, eine sinnvolle ist.

 


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