BundesratStenographisches Protokoll786. Sitzung / Seite 69

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Was haben wir, weil das hier auch angesprochen wurde, noch getan? – Wir haben im Jahr 2010 dort auch das Personal aufgestockt. Das haben die beiden Gerichtshofpräsi­denten auch dankend erwähnt. Und wir haben etwas gemacht, was auch – ich glaube, man kann das durchaus sagen – Jahrzehnte diskutiert wurde, nämlich einen Entwurf betreffend eine mehrstufige Verwaltungsgerichtsbarkeit in Begutachtung geschickt. Wir haben davor intensiv mit den verschiedenen Akteuren, insbesondere natürlich auch den Ländern, darüber gesprochen. Wir haben, wie gesagt, einen Verfassungsgesetz-Ent­wurf in Begutachtung geschickt. Dazu sind bisher etwas mehr als 100 Stellungnahmen eingelangt. Die werden jetzt gerade im Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes ge­sichtet und bearbeitet. Es wird parallel dazu eine Arbeitsgruppe eingerichtet, unter an­derem auch mit dem Finanzministerium, aber auch gemeinsam mit den Ländern, wo auch die Fallzahlen der einzelnen verschiedenen Verwaltungsbehörden erhoben wer­den, weil es nicht darum geht, dass wir zusätzlich zu den Beamten, die es jetzt gibt, Lan­desverwaltungsgerichtshöfe und ein Bundesverwaltungsgericht erster Instanz schaffen, sondern es soll auf der einen Seite eine Entlastung der Verwaltungsbehörden geben und auf der anderen Seite das entsprechende Personal bei den Gerichtshöfen.

Das ist keine Verwaltungsreform, durch die man Einsparungen vornehmen will, son­dern in Wahrheit ist das eine Rechtsstaatlichkeitsreform. Der Plan ist der, dass beim Bundesverwaltungsgericht erster Instanz meritorisch, also in der Sache, entschieden werden soll, während beim Verwaltungsgerichtshof weiterhin kassatorisch entschieden werden soll, weil man ansonsten in verschiedenen Fällen in oberster Instanz auch den Sachverhalt wieder neu feststellen müsste. Das soll in der Instanz darunter passieren.

Wie gesagt, wir haben zur Entlastung der beiden Höchstgerichte den Asylgerichtshof geschaffen. Der „Bauch“, der dort abgebaut wird, landet auf Grund dessen natürlich teilweise beim Verfassungsgerichtshof, aber reduziert sich in der Folge auch klarerwei­se. Des Weiteren haben wir das Personal aufgestockt in Abstimmung mit den Präsi­denten des Verfassungs- und des Verwaltungsgerichtshofs. Und wir haben ein Begut­achtungsverfahren gestartet für ein Gesetz, wo im ersten Schritt der Asylgerichtshof nicht integriert ist, weil unsere Überlegung die war, dass dieser jetzt in Ruhe sein Ziel erreichen soll, den Berg, den Rückstau an Asylverfahren abzubauen, wo aber in letzter Konsequenz natürlich die Überlegung die ist, den Asylgerichtshof auch in ein Bundes­verwaltungsgericht einzugliedern.

Also wir waren nicht untätig. Wir haben laufend – unabhängig von den Berichten – mit den beiden Gerichtshofpräsidenten Kontakte gepflogen und uns deren Bedürfnisse an­gehört. Das hat unter anderem auch dazu geführt, dass wir im heurigen Jahr das Per­sonal aufgestockt haben. Wir diskutieren jetzt den Begutachtungsentwurf zur mehrstu­figen Verwaltungsgerichtsbarkeit und die Stellungnahmen dazu und holen natürlich auch den Rat der beiden Gerichtshofpräsidenten ein, wie man die Belastung, die sie ha­ben, entsprechend reduzieren kann.

Ich glaube, die notwendigen Schritte sind eingeleitet. Dass die Umsetzung der Verwal­tungsgerichtsbarkeit eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt, und zwar nicht nur auf der legistischen, sondern in der Folge natürlich auch auf der operativen Ebene, ist klar. Aber auch dieser Zeitplan ist mit den beiden Gerichtshofpräsidenten akkordiert.

Im Übrigen danke ich den beiden Gerichtshofpräsidenten nicht nur für die Verfassung der beiden vorliegenden Berichte, sondern natürlich auch für die Tätigkeit, die sie dau­erhaft erbringen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

12.17


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

 


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