BundesratStenographisches Protokoll786. Sitzung / Seite 75

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hört, dass Männer gegenüber Frauen oft bevorzugt werden. Es besteht auch von EU-Seite die Absicht, das abzubauen.

Erhöhung der Beschäftigungsquote von Frauen: Frauen haben noch immer eine gerin­gere Beschäftigungsquote. Wir werden in Zukunft mehr Leute auf dem Arbeitsmarkt brauchen. So ist es natürlich auch wichtig, die Beschäftigungsquote von Frauen anzu­heben.

Beseitigung von Lohnunterschieden: Für gleiche Arbeit soll es auch gleiche Entschä­digung geben.

Die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist sehr wichtig, und dafür ist die Kinderbetreuung ein wesentliches Element. Da gilt es auch, die Aufteilung der Versorgungspflichten durch eine Verbesserung der Väterkarenz zu fördern.

Beseitigung von Gewalt gegen Frauen: Gewalt gegen Frauen ist in vielen Ländern Euro­pas vorzufinden, aber auch bei uns in Österreich sehr häufig. Diesbezüglich sollen Maß­nahmen getroffen werden. Eine EU-weite Maßnahme ist das EU-Opfertelefon, das ein­geführt werden soll, sodass jeder sich kostenlos bei einer Stelle melden kann.

Ich möchte diesen Bericht aber nicht nur im Hinblick auf die Situation der Frauen be­urteilen. Im Bericht des Bundeskanzlers werden noch viele andere Dinge beleuchtet, die problematischen Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise beispielsweise. Die Kommission hat sie natürlich auch zum Schwerpunkt gemacht. Um die Krise zu be­wältigen, beginnt man Ausstiegsszenarien aus dem Unterstützungspaket für den Fi­nanzsektor auszuarbeiten. Es gilt natürlich auch, Vorkehrungen zu treffen, um uns zu wappnen, damit solche Krisen nicht so bald wieder über uns hereinbrechen. Daher wer­den die Finanzmarktvorschriften zu verschärfen und die Finanzmarktaufsicht zu refor­mieren sein. Es geht auch um die Einführung einer europaweiten Finanztransaktions­steuer, die ja in Diskussion ist und die auch zu befürworten ist. Ein Alleingang einzelner Länder bringt jedoch nichts, sondern es ist sinnvoll, dass man das europaweit oder so­gar über den EU-Rahmen hinaus macht, weltweit, denn nur dann kann es wirklich et­was bringen.

Im 18-Monatsprogramm des Rates ist auch die vollständige Umsetzung des Lissabon-Vertrags enthalten. Dies ist ein wichtiger Vertrag, der wesentliche Verbesserungen bringt, und zwar in Bezug auf die Bürgerrechte und im gemeinsamen Auftritt Europas nach außen. Dabei geht es jetzt darum, nach außen eine Außen- und Sicherheitspolitik zu vertreten. Dafür wird der Europäische Auswärtige Dienst geschaffen.

Der Lissabon-Vertrag gibt aber auch uns im Bundesrat die Möglichkeit, uns in Europa­fragen zu positionieren: So haben wir ja in der vorletzten Sitzung zum Beispiel einen Beschluss zur Subsidiaritätsprüfung gefasst. Der Vertrag gibt uns als Bundesrat die Möglichkeit, mit Subsidiaritätsrüge und Subsidiaritätsklage eine Mittlerrolle zwischen den Gemeinden, Ländern und Europa einzunehmen.

Ein wichtiger Punkt ist auch das nachhaltige Wirtschaftswachstum, für das es eine neue Strategie festzulegen gilt. Als Nachfolgestrategie der Lissabon-Strategie wird Euro­pa 2020 eingesetzt. Darin geht es um Beschäftigung und Wachstum. Als Kernziele fun­gieren Bildung, Forschung und Innovation. Da gilt es vor allem, das Innovationspoten­zial in Europa zu steigern, wichtige Programme, Maßnahmen zur Forschungsunterstüt­zung EU-weit besser zu koordinieren, damit sie effizienter gefördert werden können.

Beschäftigung und soziale Eingliederung: Das ist in Zukunft eine besondere Herausfor­derung. Erfreulich ist, dass dem Thema „Jugendarbeitslosigkeit“ ein besonderer Schwer­punkt in den strategischen Maßnahmen gewidmet wird.

Klima und Energie: Leider war der Ausgang der Klimakonferenz im Vorjahr in Kopen­hagen eher enttäuschend. Der Rat wird das Klimaprogramm jetzt noch einmal überar-


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