BundesratStenographisches Protokoll786. Sitzung / Seite 88

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Der Kollege Ertl hat sich als Experte im Detail herausgestellt, als es um die Modelle vor der Jahrhundertwende oder nach der Jahrhundertwende gegangen ist. Hier gibt es wahr­scheinlich immer gewisse Lücken oder gewisse Schwachstellen, aber das sind Einzel­fälle, die, im Generellen gesehen, zu vernachlässigen sind.

Mir geht es darum, dass man auch wirklich klarstellt, dass Waffen, vor allem Jagdwaf­fen, Instrumente sind, die dazu konstruiert wurden, zu töten. Das muss man auch ein­mal klar und deutlich sagen und solche gefährlichen Instrumente gehören sicher ver­wahrt. Sie gehören auch in die richtigen Hände. Das ist ganz klar.

Im Rahmen des Jagdschutzvereins wird die Ausbildung zum Jungjäger durchgeführt und viele, die angetreten sind, haben gesagt: Na ja, ich möchte die Jagdprüfung einmal machen. Die sind spätestens im Kurs draufgekommen, dass das eine sehr intensive Ausbildung und eine sehr intensive Schulung ist, die zur Erlangung der ersten Jagd­karte berechtigt. Diese Ausbildung ist wirklich in guten Händen und auch dankens­werterweise, mit wenigen Ausnahmen, gibt es hier auch aus der Jägerschaft keine sol­chen Vorfälle.

Ich darf noch ein bisschen auf ein paar Details eingehen, weil es immer um die sichere Verwahrung gegangen ist, die in dieser Novelle 2010 angesprochen wurde.

Verlässlich und sicher, heißt es da. Es gibt in Österreich derzeit zirka 120 000 Inhaber einer Jagdkarte. Das heißt also, das sind Personen, die die Jagdberechtigung haben. Sie sind sich bewusst, dass die breite Öffentlichkeit hinsichtlich der sicheren Verwah­rung der Jagdwaffen natürlich besonders scharf auf die Jägerschaft achtet. Gibt es die absolute Sicherheit? Wir wissen aus vielen Fällen, dass es die nie geben wird, nie ge­geben hat und auch nie geben kann.

Man teilt hier zwei Kategorien ein. Einmal geht es um die unberechtigte Aneignung, den sogenannten Außenschutz. Hier geht man davon aus, dass diese Waffen an einem Ort verwahrt werden müssen, der auch abgeschlossen werden kann. Das heißt, in ei­nem sicheren Raum, in einem geschlossenen Raum, der vor unberechtigtem und frem­dem Zugriff, auch durch Gewalt, schützt.

Dann geht es um den sogenannten Innenschutz. Das ist die unbefugte Verwendung. Wir alle kennen leider diese traurigen Fälle, wo Familienangehörige, insbesondere Kin­der oder Bekannte, Freunde, die eingeladen wurden und dann Zugang zu im Haus ge­lagerten Waffen hatten. Das soll natürlich auch nicht passieren und hier ist es in der Regel so, dass diese Waffen in einem Waffenschrank, das ist auch ein Tresor, gelagert werden. Oftmals wird davon ausgegangen, dass Munition und Waffen nicht gemein­sam gelagert werden dürfen. Das stimmt nicht. Es muss beides sicher verwahrt sein. (Präsident Preineder übernimmt den Vorsitz.)

Wie geht man jetzt mit dem Schlüssel dazu um? – Der Schlüssel darf natürlich nur dem dazu berechtigten Waffenkartenbesitzer beziehungsweise Jagdkarteninhaber zugäng­lich sein. Bei Kontrollen, die durchgeführt werden, wird zuerst nach dem Schlüssel ge­fragt. Wenn der Kleine, der Sohn, dann sagt, ja, der Schlüssel hängt dort oben, das weiß ich, ist das natürlich ein Fall, der nicht eintreten darf, sondern dieser Schlüssel muss von denjenigen verwahrt werden, die auch die Berechtigung haben.

Auch hinsichtlich der Anzahl der gelagerten Waffen gilt das Prinzip, dass je mehr Waf­fen gelagert werden, das heißt, im Regelfall sind es in einem Jagdbetrieb zwischen ein bis fünf Waffen, natürlich entsprechend mehr gesichert werden muss, als wenn es um eine einzige Waffe geht.

Das sind einige Details, die angesprochen wurden. Ich glaube, wir alle können auch darüber froh sein, dass dieses Gesetz, diese Novelle gemeinsam beschlossen wurde. Bei all den Unterschiedlichkeiten eint das die Mitglieder des Bundesrates. Ich glaube,


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