BundesratStenographisches Protokoll786. Sitzung / Seite 89

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dass wir uns hier einig sind, dass das neue Waffengesetz eine Materie ist, die zu sen­sibel ist, um daraus billige Alltagspolitik und politisches Kleingeld zu schlagen. Dafür darf ich mich seitens unserer Fraktion auch sehr, sehr herzlich bedanken. – Danke. (Bei­fall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

13.39


Präsident Martin Preineder: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Lindinger. – Bitte.

 


13.39.37

Bundesrat Ewald Lindinger (SPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Herr Staatssekre­tär! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Es ist zum Gesetz schon alles gesagt, was zu sagen ist, aber ich habe noch ein paar Anmerkungen zu einem Kollegen.

Kollege Ertl hat erwähnt, dass Jäger in Ausbildung keine Waffen erwerben dürfen – das ist klar: Weil sie noch keine Prüfung abgelegt haben, dürfen sie sie auch noch nicht erwerben und besitzen.

Ich habe in meiner Zeit im Bundesrat zwischen 2003 und 2007 die Jagdprüfung ge­macht. Das war oft sehr anstrengend, weil dieser Kurs wirklich ein sehr, sehr intensiver Kurs ist. Ich habe oft noch Donnerstag abends den Kurs besucht – nach der Bundes­ratssitzung. Damals haben die Bundesratssitzungen oft noch lange gedauert, ich bin also oft sehr spät zum Kurs gekommen.

Ich muss aber sagen: Dieser Kurs ist eine wichtige Ausbildung im Umgang mit Waffen, obwohl ich schon – weil mein Vater Jäger war – mit Waffen aufgewachsen bin. Darum habe ich auch eingesehen, dass diese Gesetzesnovelle sehr notwendig ist, denn ich kann mich erinnern, vor 30 oder 40 Jahren, als das Waffengesetz noch nicht so streng war, war es üblich, dass bei den Jägerfamilien die Waffen daheim in der Garderobe ge­hangen sind, nach der Jagd wurden sie hingehängt. Die Jäger sind mit der Waffe ins Wirtshaus gegangen und haben sie dort hingehängt. Das war ganz üblich, aber das waren Auswüchse, die man den heutigen Standards nicht mehr zumuten kann, und darum begrüße ich das Gesetz, das sich entwickelt hat. (Bundesrat Stadler: ... Wirts­haus!)

Bis zum Jahr 1938 gab es nur das kaiserliche Waffenpatent, das von 1853 an gegolten hat. Es hat ein jeder eine Waffe besitzen dürfen. Erst 1934, liebe Kolleginnen und Kol­legen, ist das Waffenverbot für bestimmte politische Gruppen gekommen – natürlich für die sozialdemokratisch orientierten Gruppen, die dann keine Waffen mehr besitzen durften (Ruf: Ist eh gescheit!), weil damals in Österreich Bürgerkrieg herrschte und man eine Gruppe entwaffnet hat.

Kurios war für mich – in meinen Recherchen zum Waffengesetz –, dass bis zum Jahr 1967 eigentlich das deutsche Waffengesetz fast vollinhaltlich gegolten hat. Nur einige Details, die sehr deutschbezogen waren oder auf die NS-Diktatur und auf diese Ideologie abgestimmt waren, wurden 1945 aus dem Waffengesetz entfernt, aber bis 1967 galt das Gesetz noch. Erst in den neunziger Jahren – mit dem Verbot der Pumpguns und 1996 mit dem jetzigen Waffengesetz, das heute novelliert wird – wurde in Betracht gezogen, dass strenger umgegangen wird. 14 Jahre nach Inkrafttreten des Waffenge­setzes haben wir heute hier die Novelle dazu.

Ich kann nur sagen: Ein Waffengesetz kann nicht streng genug sein, und Erwerb und Besitz von Waffen sollen auch kontrolliert und registriert werden, denn Waffen sind kei­ne Spielzeuge, und Waffen müssen auch ordentlich verwahrt werden. Jene Personen­gruppen, die Waffen für ihren Beruf oder auch für den Sport oder die Freizeit brau­chen – wie Jäger, Schießsportler und Waffensammler –, können diese Waffen besit­zen.

Da komme ich wieder zurück auf die Begründung, die man angeben muss, warum man eine Waffe besitzen will. Stefan Schennach hat ja schon die Ausschussdebatte, die wir


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