BundesratStenographisches Protokoll786. Sitzung / Seite 90

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dazu geführt haben, erwähnt. – Mir ist das noch ein wenig zu vage, denn Besitz einer Wohnung ist noch keine Begründung für den Besitz und Erwerb einer Waffe. (Demons­trativer Beifall der Bundesräte Konecny und Schennach.)

Wenn jeder in einem zehngeschoßigen Wohnhaus eine Waffe bei sich hat, damit er seine Wohnung verteidigen kann – auch wenn er noch so viele wertvolle Gemälde in seiner Wohnung hat, Stefan Schennach, wie du das begründet hast im Ausschuss, glaube ich, hier muss man in der laufenden Debatte auch sensibilisieren und die Men­schen darauf aufmerksam machen, dass wir in Österreich keine Waffen zur Verteidi­gung unseres Besitzes und Eigentums brauchen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bun­desrates Schennach.)

Wir brauchen das auch nicht, und insbesondere junge Menschen sollen am Gebrauch von Waffen – Schusswaffen, nicht Sportwaffen – wirklich gehindert werden, oder es sol­len sehr rigorose Zugänge geschaffen werden.

Da komme ich jetzt zum Waffenregister, das die Kategorie D ausschließt, also Schrot­flinten, die bisher schon im Eigentum von Jägern oder anderen waren. Das Beispiel, das ich auch im Ausschuss erwähnt habe: Ich habe mir zum Beispiel vorige Woche ei­ne Schrotflinte gekauft (Zwischenruf des Bundesrates Schennach), und ich brauche sie nicht zu registrieren, weil ich sie bei Inkrafttreten des Gesetzes schon im Eigentum hat­te. Das heißt, ich werde vielleicht noch 20 Jahre die Jagd ausüben, und 20 Jahre lang ist diese Waffe nicht registriert. (Bundesrat Schennach: Das ist ein Fehler!)

Ich war zufällig zum Ankauf eines Kleidungsstückes für die Jagd in einem Jagdbedarfs­geschäft, habe dort ein bisschen herumgeschaut, es waren ein paar junge Menschen da, und der Waffenhändler hat gesagt: Jetzt musst du dir noch eine Schrotflinte kaufen, weil du sie in ein paar Wochen registrieren musst. Das heißt: Kauft jetzt noch fleißig ein!

Da stellt sich für mich die Frage, ob man nicht eine Regelung einziehen und sagen soll, dass man die Waffen, die vor zwei Jahren gekauft wurden, rückwirkend registrieren muss, damit man diese Einschleifphase ausschließt. – Jetzt wird noch fleißig gekauft, und diese Waffen werden dann nicht registriert, und brauchen die nächsten 20 Jahre nicht registriert zu werden. Wir müssen darüber nachdenken, wie wir ausschließen, dass Waffen in Umlauf kommen, von denen wir in den nächsten 20 bis 30 Jahren nichts er­fahren – ausgenommen sie wechseln den Besitzer.

Aber grundsätzlich ist es so: Das Gesetz geht in eine richtige Richtung, dass die Waf­fen gut registriert werden in Zukunft, auch vernetzt sind in ganz Österreich, und durch das ZMR niemand in der Dunkelheit verschwinden kann – durch Wohnsitzwechsel oder sonst etwas – mit seinen Waffen.

Ich glaube, hier gehen wir in die richtige Richtung, und wir stimmen dem Gesetz zu. (Bei­fall bei der SPÖ sowie der Bundesräte Dönmez und Schennach.)

13.47


Präsident Martin Preineder: Gibt es dazu noch weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen somit zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

13.48.206. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2010 betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Königreichs Marok-


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