BundesratStenographisches Protokoll786. Sitzung / Seite 91

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ko über die Zusammenarbeit im Bereich des Zivilschutzes (586 d.B. und 756 d.B. sowie 8330/BR d.B.)

 


Präsident Martin Preineder: Wir gelangen zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Strohmayer-Dangl. Bitte um den Bericht.

 


13.48.41

Berichterstatter Kurt Strohmayer-Dangl: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschus­ses für innere Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2010 betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regie­rung des Königreichs Marokko über die Zusammenarbeit im Bereich des Zivilschutzes.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Juni 2010 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


Präsident Martin Preineder: Danke für den Bericht.

Ich darf Frau Bundesministerin Bandion-Ortner recht herzlich bei uns begrüßen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine vor.

Wünscht jemand das Wort? – Wenn das nicht der Fall ist, kommen wir nun zur Ab­stimmung.

Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsberei­ches der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des National­rates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

13.50.497. Punkt

Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich (Sicherheits­bericht 2008) (III-384-BR/2009 d.B. sowie 8331/BR d.B.)

 


Präsident Martin Preineder: Wir kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Kainz. Ich bitte um den Bericht.

 


13.50.59

Berichterstatter Christoph Kainz: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bun­desminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Aus-


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