BundesratStenographisches Protokoll786. Sitzung / Seite 92

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schusses für innere Angelegenheiten über den Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich, den sogenannten Sicherheitsbericht.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich darf daher zum Antrag kommen.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Juni 2010 den Antrag, den Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich zur Kenntnis zu nehmen.

 


Präsident Martin Preineder: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Ertl. Ich erteile es ihm.

 


13.51.31

Bundesrat Johann Ertl (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Wir diskutieren heute den Sicherheitsbericht 2008 – um einein­halb Jahre zu spät. Ich frage mich, warum der Sicherheitsbericht vom Innenministerium dem Parlament so spät vorgelegt wird. Wird dieser Bericht nicht ernst genommen, weil man sich so lange Zeit lässt?

Offensichtlich glauben wirklich einige Leute in unserem Land, dass Österreich eines der sichersten Länder ist. Das ist aber nicht die Realität und entspricht auch nicht dem sub­jektiven Sicherheitsgefühl der Bevölkerung. Welches Sicherheitsgefühl wird zum Beispiel die Wiener Bevölkerung haben bei 550 Wohnungseinbrüchen pro Woche? In täglichen Zeitungsberichten ist über die vielen in Österreich begangenen Straftaten wie in einem Roman zu lesen.

Nicht aus schlechter Laune heraus zweifelt die Bevölkerung den Sicherheitszustand in Österreich an, sondern 61 Straftaten pro Stunde und 1 466 Straftaten pro Tag bereits im ersten Quartal 2010 lösen Ängste in der Bevölkerung aus. Mangelndes Sicherheits­gefühl löst Angst aus: Angst, nach Hause zu kommen und die Wohnung ist aufgebro­chen; Angst, zum Autoabstellplatz zu kommen und das Auto ist weg; Angst, auf der Straße einem Überfall ausgesetzt zu sein.

Jeder von uns musste schon am eigenen Leib erfahren – oder durch sein Umfeld, sei­ne Familie –, dass durch kriminelle Elemente laufend Straftaten begangen werden.

Obwohl viele der Geschädigten, der Opfer überhaupt keine Anzeige mehr erstatten und diese Straftaten daher nicht in der Statistik aufscheinen, sprechen die bekannten Zah­len – die Fakten – für sich: Im gesamten Bundesgebiet hatten wir 162 561 Fälle von Diebstahl, davon alleine in der Bundeshauptstadt Wien 70 059. Die Aufklärungsquote betrug österreichweit 15,6 Prozent, in der Bundeshauptstadt Wien betrug die Aufklä­rungsquote überhaupt nur 9,3 Prozent.

Das ist kein Erfolgszeugnis für die innere Sicherheit, das ist doch eher ein Motivations­bericht für kriminelle Elemente. Aus diesem veröffentlichten Bericht können Kriminelle, Straftäter doch eindeutig herauslesen, dass in Österreich ein Straftäter statistisch gese­hen alle zehn Jahre einmal erwischt wird.

Wir leben in einem Rechtsstaat, und darin hat Recht gelebt zu werden. Die Straftäter haben mittlerweile ihre Rechte, aber wo bleiben die Opferrechte? Wer bei uns das Recht mit seinen Füßen tritt, ist dafür zur Verantwortung zu ziehen. Und wenn es sich um keinen österreichischen Staatsbürger handelt, ist diese Person nach Verbüßung ihrer Strafe unverzüglich außer Landes zu schaffen. (Beifall bei der FPÖ sowie der Bundes­räte Mitterer und Zwanziger.) Solche Personen haben bei uns nichts verloren.

Wir haben einen sehr gut arbeitenden Polizeiapparat, aber dieser Apparat ist hoffnungs­los unterbesetzt. Unsere Sicherheitsorgane leisten sehr gute Arbeit, aber wenn Opfer Anzeige erstatten wollen, weil sie durch kriminelle Elemente geschädigt worden sind,


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