BundesratStenographisches Protokoll786. Sitzung / Seite 87

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Weiters wird in einer Verordnung auch klargemacht, dass, wenn die Waffenhändler ih­rerseits den Antrag stellen, dass sie diese Registrierungsermächtigung erhalten möch­ten, sie diese erhalten, wodurch dann die Registrierung über den Fachhandel erfolgen kann. Ich habe die Argumente des Ministeriums so verstanden, dass zuerst der Schritt von der anderen Seite kommen muss.

Bei der Registrierung haben wir zwei Probleme. Das eine ist, dass wir zwar mit der Re­gistrierung die ordnungsgemäße Registrierung einer Waffe bescheinigen, aber wir be­scheinigen damit nicht den Besitz. Ich kann eine Waffe ordnungsgemäß registrieren, kann sie aber aus meinem Besitzstand weitergeben. Das ist eine kleine Lücke, die die­ses Gesetz offen lässt. (Bundesrat Zangerl nickt.) – Ich sehe unser Schützenmajor nickt. Dieses Gesetz lässt das offen.

Zum Zweiten – und das ist, glaube ich, im Ausschuss des Langen diskutiert worden – ist zu sagen, dass es bei der Kategorie D natürlich jetzt dazu kommt, dass die ganzen Schrotflinten auch die nächsten 30 Jahre nicht registriert werden, weil das hier nicht vor­gesehen ist. Also, wenn wir uns ansehen, wie viele Menschen allein im häuslichen Streit oder was auch immer Opfer von meist Schrotflinten wurden, so wäre es doch sinn­voll gewesen, auch die Schrotflinten hereinzunehmen, wie das auch dankenswerter­weise vom Kollegen Lindinger im Ausschuss massiv eingefordert wurde. Das fehlt hier natürlich.

Was neu ist, ist, dass man nun auch bei der Kategorie C und D eine Glaubhaftma­chung anführen muss, zumindest begründen muss. Inwieweit diese Glaubhaftmachung – ich erinnere mich an deine 35-Quadratmeter-Wohnung, die du mit Flakgeschützen ver­teidigen möchtest – sozusagen einem tatsächlichen Standard entspricht, sei dahinge­stellt. Wie ich eingangs gefragt habe: Wer braucht denn wirklich eine Schusswaffe in Österreich?

Wir werden das genau zu beobachten haben, wie das funktioniert, aber im Prinzip ist das eine wesentliche Verbesserung in einer doch etwas unsicheren Rechtsmaterie wie beim Waffenbesitz. (Beifall bei den Grünen sowie bei Bundesräten von SPÖ und ÖVP.)

13.33


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Köberl. – Bitte.

 


13.33.33

Bundesrat Günther Köberl (ÖVP, Steiermark): Geschätzter Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Man könnte sprichwörtlich sagen, es wird scharf geschossen im Bundesrat, aber das ist nicht der Fall.

Wir haben heute die Novelle zum Waffengesetz 2010 zum Thema und meine Vorred­ner haben schon wesentliche Punkte dieser Novelle angeführt. So hat etwa der Kollege Schennach, mein Vorredner, vor allem die Begründung für den Besitz einer Waffe an­gesprochen. Das ist natürlich etwas, was neu ist, aber was in Wirklichkeit dann in der Praxis wieder sehr, sehr schwierig sein wird. Die Frau Kollegin Ebner hat die Katego­rieneinteilung, die dem Kollegen Schennach im Ausschuss noch nicht sehr klar war, ganz klar erklärt. (Bundesrat Schennach: Aber du warst hilfreich!) Jetzt weiß man, wa­rum etwas A, B, C oder D ist und wir wissen jetzt, dass die Kategorie D die Schrotflinte umfasst, nicht weil es die Schrotflinte ist, sondern weil es eben diese Einteilung mit den gezogenen Läufen gibt.

Mir ist auch unverständlich – und da spreche ich auch als Obmann des Jagdschutz­vereins beziehungsweise als aktiver Jäger –, dass man den Besitz, die Nichtmeldung, muss man sagen, von Schrotflinten nach wie vor ausgenommen hat. Hier wissen wir, dass es wahrscheinlich auch eine sehr hohe Dunkelziffer gibt.

 


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