rüber zu freuen, dass ein Gesetzesantrag des Bundesrates in einer so zentralen Materie die Zustimmung des Nationalrates – einer verfassungsgebenden Mehrheit – gefunden hat. Wir werden das in unserer nächsten Sitzung noch ausreichend würdigen können. Aber es bringt doch ein Stückchen bestätigtes Selbstbewusstsein dieses Hauses, und von daher ist es durchaus erwähnenswert.
Wir befassen uns mit den Stellungnahmen des Innenministeriums zum Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission und zum kombinierten Achtzehnmonatsprogramm der vorigen, der jetzigen und der nächsten Präsidentschaft der Europäischen Union.
Es ist sicherlich kein Zufall, dass in diesem Vorhabensbericht der Europäischen Union Fragen des Asylwesens, der Einreise, der Kontrolle von Einreisenden eine ganz zentrale Rolle spielen.
Es ist auch gut und richtig – das wird auch in der Stellungnahme des Ministeriums betont –, wenn wir da zu gemeinsamen europäischen Standards, vor allem aber auch zu gemeinsamen europäischen Maßnahmen kommen. Denn es ist natürlich richtig, dass in dem Maße, in dem die Europäische Union und vor allem der Schengen-Raum ein einheitlicher Komplex geworden sind, die Frage, wie wir Menschen behandeln, welche Rechtsnormen wir anwenden, sinnvollerweise nur einheitlich zu regeln ist.
Wir merken aber, dass wir in mancher Hinsicht – und das ist traurig – an technische Kapazitätsgrenzen stoßen. Es wird in diesem Bericht an mehreren Stellen darauf hingewiesen, dass jene technologischen Unterstützungsmaßnahmen, die wir für jede Kontrolle brauchen, ganz offensichtlich falsch aufgesetzt sind, nicht weiterentwicklungsfähig sind und dass wir bei SIS II zum Beispiel in einer absoluten Sackgasse sind, wo das Nachfolgesystem einfach nicht leistet, was es leisten sollte, und daher auf Jahre hinaus wahrscheinlich zwar eine gute Normensetzung, aber nur ein geringes Maß an praktischer Anwendungsmöglichkeit für diese Normen besteht. Das muss mit bedacht werden, wenn wir über einzelne Maßnahmen reden.
Wenn wir ein einheitlicher Raum sind, haben wir zunächst die Frage zu stellen, wer in diesen Raum herein darf. Wir haben als Schengen-Raum mit einer Reihe von Staaten inzwischen Verträge, die ihren Bürgern eine visumsfreie Einreise ermöglichen, und es gibt Überlegungen, den Schengen-Raum zu erweitern.
Zu den Kandidaten einer Vollmitgliedschaft – im Hinblick auf Liechtenstein gibt es kein großes Problem, nehme ich an – gehören auch die letzten beiden der neuen Mitglieder, also Rumänien und Bulgarien. Es gehört auch Zypern dazu, das mit seiner Insellage sozusagen ein spezielles Problem für Schengen darstellt.
Ich muss an dieser Stelle ein paar Sätze sagen zu etwas, was mich sehr, sehr betroffen macht, und zwar jetzt nicht nur unter dem Sicherheitsaspekt, aber es hat sicherheitspolitische Auswirkungen.
Wir sind seit Jahren, ohne dass die Europäische Union in irgendeiner Art und Weise eingeschritten ist, konfrontiert mit der Tatsache, dass Rumänien in Wirklichkeit eine gezielte Staatsbürgervermehrungspolitik betreibt, denn jeder Moldawier – und das ist die Mehrheit der Bevölkerung –, der das auf Rumänisch halbwegs ordentlich sprachlich begründen kann, bekommt einen rumänischen Pass.
Wir sind aktuell mit dem originellen Imperialismus unseres ungarischen Nachbarlandes konfrontiert, das jedem ethnischen Ungarn, wo immer er wohnt, die Staatsbürgerschaft anbietet und damit natürlich auch den Reisepass.
Kolleginnen und Kollegen, das ist erstens einmal unschön in jeder wie immer gearteten Hinsicht, aber es bedeutet für den Schengen-Raum eine Herausforderung. Es gibt eine große Zahl ethnischer Ungarn in Rumänien – Rumänien ist derzeit nicht Mitglied des
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