BundesratStenographisches Protokoll786. Sitzung / Seite 114

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Medien in der letzten Woche veröffentlicht wurde, dann gibt jeder österreichische Haus­halt im Jahr 1 020 € für das Glücksspiel aus. Im Jahr 2001 waren es noch 460 €. Somit haben sich die Ausgaben für diesen Bereich um das 2,2-Fache erhöht. Im Vergleich dazu die Ausgaben für die Bildung: 440 € pro Haushalt, und für den Urlaub: 1 090 € pro Haushalt. – Diese Entwicklung ist natürlich nicht wünschenswert, und ich verstehe Kollegin Kerschbaum, wenn sie da auch Bedenken hat.

Neue Medien wie das Internet und moderne Elektronik beschleunigen diese Entwick­lung noch weiter. Der Zugang zum Spielen wurde durch die Globalisierung in den letz­ten Jahren noch viel einfacher. Gerade junge Menschen werden zum Spielen verleitet. Nach verschiedenen Schätzungen sind in Österreich zwischen 34 000 und 120 000 Per­sonen spielsüchtig.

Mit technischen Tricks wurden in den vergangenen Jahren die vorhandenen Schutzbe­stimmungen umgangen. Beim Vollzug gab es immer wieder Probleme mit den Strafbe­stimmungen, die nicht mehr zeitgemäß waren.

Durch die Novellierung dieses Gesetzes wird das sogenannte kleine Glücksspiel – hier liegt bekanntlich die Kompetenz bei den Ländern, wie Kollege Dönmez schon erwähnt hat – nicht behandelt. Es wird in der Verantwortung der Länder liegen, auch in diesem Bereich vorhandene Probleme durch eine Novellierung der Landesgesetze entsprechend in den Griff zu bekommen. Dies gilt vor allem für Wettbüros und für Wettlokale. Spiel­automaten mit einem Einsatz von maximal 1 € unterliegen ja nicht dem Glücksspielmo­nopol.

Kartenspiele dürfen nur in Turnierform mit einem maximalen Einsatz von insgesamt 10 € pro Spieler ausgeführt werden, und diese müssen ab dem 1. Jänner 2011 dem Finanz­minister gemeldet werden.

Die Regierungskoalition hat es sich zur Aufgabe gemacht, bis zum Jahre 2013 auch das Online-Glücksspiel in eine gesetzliche Regelung zu bringen, und das ist sicher dringend notwendig.

Nun zur heute vorliegenden Novellierung des Glücksspielgesetzes. Den einen werden die vorgesehenen Maßnahmen nicht ausreichen, und den anderen werden diese wohl zu weit gehen. Es ist jedoch vorgesehen, dann bis 2014 diese Evaluierung durchzufüh­ren, damit die Erfahrungen aus diesen Jahren zu einer eventuell notwendigen Novelle führen können.

Das Spielen, geschätzte Damen und Herren, und die Spielsucht sind so alt wie die Menschheit selbst. Daher wird ein Spielverbot genauso erfolglos bleiben, wie wenn man die Prostitution verbieten würde.

In der neuen Novelle werden wirtschaftliche und gesellschaftspolitische Ziele vereint. Einen besonderen Schwerpunkt bilden der Jugendschutz, der Spielerschutz, die Verhin­derung von Umgehungstricks und die Festlegung von österreichweiten Mindeststan­dards. Neu ist auch die Zertifizierung von Teilen und von der Software der Spielauto­maten. Der zwingende Anschluss der Automaten an das Rechenzentrum des Bundes – das haben wir bereits gehört – ermöglicht eine flächendeckende Kontrolle. Dadurch ist mehr Fairness zwischen den Anbietern und mehr Sicherheit für die Benutzer gegeben. Besteuerungslücken werden mit dieser Maßnahme ebenso geschlossen.

Was mir wichtig ist: Mit der Ausbildungsverordnung wird großer Wert auf das Mitarbei­terschulungskonzept gelegt. Der Jugendschutz und die Prävention stehen dabei an vor­derster Stelle der Ausbildungsziele. Neu sind auch die finanzielle Dotierung des Beira­tes und die Aufgabenfestlegung für diesen wichtigen Beirat.

Die Ausweispflicht beim großen Glücksspiel in den Casinos hat sich sehr gut bewährt. Dies ist auch beim Glücksspielen vorgesehen. Der Zutritt zu den Automatensalons ist


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