BundesratStenographisches Protokoll786. Sitzung / Seite 113

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Mit der Legalisierung können wir auch im Sinne des Jugendschutzes viel besser agie­ren. Die Kontrolle der jetzt illegalen Automaten ermöglicht eine bessere Überwachung der Betreiber und Betreiberinnen, aber auch der Spieler und Spielerinnen.

Ein Totalverbot könnte eben zur Folge haben – was Kollege Perhab für die Steiermark angeführt hat –, dass die Menschen dann ins nahe liegende Ausland reisen. Es ist ja heutzutage kein großes Problem, dass man schnell über die Grenze fährt. Von Oberös­terreich aus haben wir in Tschechien, in Deutschland, in Slowenien oder auch in Kroa­tien, überall an der Grenze oder in unmittelbarer Grenznähe diese Spielcasinos. Dann fahren die Menschen halt dorthin, und der österreichische Staat hätte dann überhaupt nichts davon.

Wir könnten auch mit einer Legalisierung sozusagen die Szene sehr gut im Überblick behalten.

Grundsätzlich denke ich, dass das Spielen genauso wie das Konsumieren von illegalen Drogen ein gesellschaftliches Phänomen ist, das wir mit Verboten alleine – und das möchte ich wirklich betonen – sicherlich nicht in den Griff bekommen werden. Ich kann mir nur sehr schwer vorstellen, dass die Exekutive die Vollziehung eines Verbotes auch wirklich gewährleisten kann.

Wir haben in Oberösterreich in etwa 500 Wettlokale, in denen sich laut dem Sicher­heitsdirektor Parallelwelten aufgebaut haben. Die hohen Summen, die bei den Durch­suchungen gefunden worden sind, deuten darauf hin, dass neben dem illegalen Glücks­spiel auch andere illegale Machenschaften getätigt werden. Die derzeitige rechtliche Situation erlaubt es dem Bundesland nicht, über ernsthafte Strafmöglichkeiten nachzu­denken. Und unter „ernsthaft“ verstehe ich nicht nur sozusagen ein Reuegeld von ein paar hundert Euro, die ja im Endeffekt – und das wissen wir alle – für diese Betreiber ein Körberlgeld sind. (Vizepräsident Mag. Himmer übernimmt den Vorsitz.)

Im Großen und Ganzen ziehe ich eine Reglementierung des Glücksspiels einem Ver­bot vor, weil wir eben dadurch einfach mehr Kontrolle über die Spielszene bekommen und auch die Jugend effizienter schützen können.

Was ich mir aber schon gewünscht hätte – und ich glaube, das geht auch etwas in die Richtung der Kritik, die Kollege Pilz geäußert hat –: Man kann in Österreich mit der vor­liegenden Materie innerhalb kürzester Zeit bis zu 72 000 € verspielen! – Bitte, lassen Sie sich diese Summe einmal auf der Zunge zergehen! Wie lange muss man arbeiten, damit man dieses Geld verdient? Und da gehen Existenzen drauf!

Und der Kritikpunkt ist: Wir hätten es doch, wenn wir nicht vor der Lobby in die Knie gegangen wären, schaffen können, wie im norwegischen Modell ein Limit einzuführen, zum Beispiel ein wöchentliches Limit von 250 €. Dann hätten die Menschen dennoch spielen können, und wir hätten einen Schutz gehabt, dass sie sich nicht Hals über Kopf übermäßig verschulden und ganze Existenzen mit in den Abgrund gerissen werden. – Ich glaube, das war die Kritik, die mein Kollege und auch meine Kollegin gemeint ha­ben.

Aber nichtsdestotrotz: Ich halte diese Novellierung, wie schon erwähnt, für eine Verbes­serung, und ich werde diesem Gesetz in dieser Form meine Zustimmung erteilen. – Dan­ke. (Beifall bei Bundesräten von SPÖ und ÖVP.)

15.22


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundes­rat Ing. Bock. – Bitte, Herr Kollege.

 


15.22.11

Bundesrat Ing. Hans-Peter Bock (SPÖ, Tirol): Herr Staatssekretär! Herr Vizepräsident! Geschätzte Damen und Herren im Hause! Wenn es stimmt, was in den österreichischen


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