BundesratStenographisches Protokoll786. Sitzung / Seite 112

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Ich glaube daher, es ist ein großer Schritt in die richtige Richtung. Wir stimmen natür­lich zu. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

15.14


Präsident Martin Preineder: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Dönmez. – Bitte, Herr Kollege.

 


15.14.56

Bundesrat Efgani Dönmez, PMM (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Da meine Kollegin so betont hat, dass sie dem nicht zustimmen wird, werde ich, Herr Kollege Perhab, es auch betonen: Ich werde diesem Gesetz zustimmen. Das zeigt, dass wir die Demokratie in diesem Haus sehr ernst nehmen, und nicht nur in diesem Haus, sondern auch in unserer eigenen Frak­tion, dass wir unterschiedlichen Meinungen und Auffassungen auch den Raum bieten.

Nichtsdestotrotz erlauben Sie mir als Bundesrat von Oberösterreich, auch ein bisschen einen Oberösterreich-Schwerpunkt in die Diskussion mit hineinzunehmen. Wir haben in Oberösterreich ... (Bundesrätin Mühlwerth: ... umentschieden?) – Nein, das ist umge­ändert worden. Du hast noch den Ausdruck vom Vormittag. Das ist jetzt mittlerweile elek­tronisch geändert worden. Da sieht man, wie schnell sich das ändert und wie kurzlebig das Papier ist.

Nichtsdestotrotz: Wir haben in Oberösterreich seit 18 Jahren ein Glücksspielverbot, und trotzdem wissen wir – so wie in der Steiermark, Kollege Franz Perhab, ihr habt in etwa 8 000 illegale Automaten –, wir haben in etwa 3 500 illegale Spielautomaten, an denen sehr viele Menschen sehr viel Geld verlieren. Wenn man sich diese Zahl 3 500 vor Au­gen hält, dann kann man sich in etwa vorstellen, um welche Summen es sich unter dem Strich handelt und was da alles verspekuliert und verzockt wird.

Es geht um gewaltige Summen. Es geht um sehr viel Geld, das unversteuert irgendwo versickert und eben auch, wie schon angesprochen, menschliche Tragödien hinterlässt. Man kann auch sagen, dass in Österreich zwar offiziell ein Glücksspielmonopol existiert, das der staatlichen Aufsicht und Kontrolle untersteht, durch die vielen illegalen Auto­maten kommt es jedoch zu einer Aufweichung dieses Monopols. Es stellt sich für mich schon die Frage, inwiefern der Staat seinen Kontrollaufgaben nachkommen kann und diese Pflichten auch dementsprechend wahrnehmen kann.

Das Glücksspiel unterliegt ja der Kompetenz des Bundes. Der Bund könnte ja ein all­gemeines Glücksspielverbot verhängen. Das sind die Tatsachen, mit denen ich mich in dieser Materie konfrontiert sehe.

Die Frage, die sich, so glaube ich, nicht nur mir alleine stellt, sondern auch uns allen, vom Nationalrat bis in den Bundesrat hinein, ist: Sollen wir das Glücksspiel legalisieren oder nicht? Da greife ich auch die Argumentation meines Vorredners Franz Perhab auf. Für mich hat die Legalisierung natürlich auch eindeutige Vorteile. Denn mit der Legali­sierung erzielt die Öffentlichkeit Einnahmen, die sonst in der Schattenwirtschaft ver­schwinden würden. Diese öffentliche Partizipation schafft eben Mittel, die wir zielgrup­penorientiert zur Suchtbekämpfung einsetzen können. Das ist für mich schon ein wich­tiger Aspekt.

Natürlich wäre es auch mir und, so glaube ich, uns allen lieber, wenn weniger Men­schen zwanghaft spielen oder spielsüchtig würden. Aber das heißt umso mehr, dass wir Mittel benötigen, um in der Prävention diese Mittel flüssigmachen zu können, um die Menschen von der Gefahr abzuhalten beziehungsweise sie gar nicht diese Rich­tung einschlagen zu lassen, indem wir genügend Aufklärungsarbeit in diesem Bereich leisten.

 


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