nur mehr für Volljährige erlaubt. Die durch dieses Gesetz ermöglichte Spielersperre ist ein sicherlich geeignetes Instrument gegen die Spielsucht. Als Zusatzmaßnahme gegen hohe Spielverluste werden die Automatiktaste und das Parallelspielen an mehreren Automaten gleichzeitig untersagt.
Bei Vergehen gegen das neue Glücksspielgesetz sind zwei getrennte Verfahren vorgesehen: zum einen das normale Strafverfahren und zum anderen ein bescheidmäßiges Einziehungsverfahren mit der Beschlagnahme und anschließenden Vernichtung der Spielautomaten. Als erste Instanz dient die Bezirksverwaltungsbehörde, zweite Instanz ist der UVS. Die Höchststrafe ist gleich geblieben mit 22 000 € und diversen „Spezialitäten“.
Zur Höhe der Glücksspielabgabe möchte ich nicht viel sagen. Diese wird vom Spielgewinn berechnet und beträgt zwischen 16 und 40 Prozent. Es gibt Ausnahmen, vor allem für gemeinnützige, wohltätige und kirchliche Zwecke. Da ist die Glücksspielabgabe mit 5 Prozent festgelegt, und für Preisausschreiben ohne Einsatz – also ohne dass man einen Beitrag dazu leisten muss – mit 5 Prozent. Klargestellt wird mit diesem Gesetz auch, dass es sich bei der Glücksspielabgabe um eine reine Bundesabgabe handelt.
Die Sportförderung wurde bereits erwähnt: Sie wird mit 80 Millionen € mindestdotiert, und ab dem Jahr 2013 erhöhen sich die Beiträge zum Sporttopf im gleichen Ausmaß, wie sich die Zunahme an den glücksspielrechtlichen Bundesabgaben entwickelt.
Unsere Fraktion wird dieser Novelle – die nicht alles regelt, jedoch sehr viele Verbesserungen bringt – sehr gerne die Zustimmung erteilen. Eine gewisse Eigenverantwortung müssen die mündigen Menschen aber auch selbst übernehmen. Der Staat kann und soll nicht alles regeln. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Dönmez.)
15.29
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mühlwerth. – Bitte, Frau Kollegin.
15.29
Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Über eines, habe ich festgestellt, sind wir uns im Klaren: Wir werden die Menschen nicht davon abhalten, ihr Glück im Spiel zu versuchen, ob es jetzt der Lottoschein oder das kleine Glücksspiel ist. Wir können das nicht.
Es mit einem Verbot zu belegen halte ich ebenfalls für völlig sinnlos. Das ist ungefähr so wie mit dem Prohibitionsgesetz in den USA in den dreißiger Jahren: Nie ist der Alkohol in solchen Strömen geflossen wie zur Zeit der Prohibition.
Daher ist es natürlich wichtig, dass hier auch entsprechende Regelungen getroffen werden. Und dabei – und da gebe ich meinen Kollegen und Kolleginnen von den Grünen durchaus recht – sollten wir die Gefahren der Spielsucht oder der potenziellen Spielsucht nicht unterschätzen. Das ist tatsächlich ein Problem. Die „Presse“ hat darüber gestern sehr ausführlich berichtet, weil interessanterweise Herr Felderer beziehungsweise das IHS so quasi eigeninitiativ geworden ist und ohne Auftrag eine Studie gemacht hat, wo die Zahlen schon erschreckend sind.
Jeder sechste Spielsüchtige wird wegen Schulden kriminell. Also die Auszahlung des Entgelts in kleinen Dosen, die du, Kollege Franz Perhab, erwähnt hast, ist durchaus löblich, aber die Gefahr, dass man sich das Geld dann vielleicht anderswo besorgt, ist nicht auszuschließen – ohne dass ich deinem Mitarbeiter irgendetwas unterstellen möchte. Nach Schätzungen sind es 1,5 Prozent der Österreicher, die tatsächlich spielsüchtig sind, und man schätzt, dass zirka 3 bis 4 Prozent als extrem gefährdet gelten. Im Schnitt ha-
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