BundesratStenographisches Protokoll786. Sitzung / Seite 116

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ben die Spielsüchtigen 41 600 € Schulden. Der Abstieg in die Kriminalität ist bei jedem sechsten durchaus gegeben, um diese Spielsucht zu finanzieren.

Allerdings muss ich, anschließend an Kollegen Bock, schon auch sagen: Ich gebe dir da völlig recht, die Eigenverantwortlichkeit der Menschen muss schon gewahrt bleiben. Die Maxime: Der Staat regelt für dich alles, macht für dich alles, du bist für nichts ver­antwortlich, und am Ende sind immer die anderen schuld!, lehne ich wirklich ab. Trotz­dem glaube ich, dass das Gesetz durchaus auch ein gutes ist, nämlich in der Richtung, dass man die Spieler zumindest zu einem Teil auch vor sich selbst schützen kann – und wahrscheinlich auch muss. Aber bei den Jugendlichen muss ich trotzdem auch einmal mehr von diesem Rednerpult aus einfordern, dass der Erziehungsauftrag der Eltern da­mit natürlich nicht weg ist. Leider kommen nicht alle Eltern diesem nach – und es sind nicht nur die, die aus sozial schwachen Schichten kommen, sondern durchaus auch andere, die ihren Erziehungsauftrag einfach nicht mehr ernst nehmen. Ich erwarte von Eltern schon, dass sie sich schlaumachen, wo sich ihre Kinder herumtreiben und was sie so tun. Wir kennen viele nicht nur Jugendliche, sondern auch Kinder, die – wie auch immer – in solche Spielhallen hineinkommen und dort Nachmittage verbringen.

Auch wir haben uns die Zustimmung zu diesem Gesetz nicht leicht gemacht. Ich habe das nicht vergessen, dass wir gemeinsam eine Dringliche Anfrage zum Thema „kleines Glücksspiel“ gemacht haben, wo wir das durchaus auch kritisch beleuchtet haben. Trotz­dem glauben wir – und ich habe festgestellt, das ist in der Fraktion der Grünen auch durchaus ähnlich –, dass hier Schritte in die richtige Richtung gesetzt worden sind.

Ich finde zum Beispiel etwas, was noch nicht erwähnt worden ist, positiv: dass die Be­hörden von sich aus tätig werden können, dass sie auch ein Sicherheitsorgan beizie­hen können. Wir haben uns auch damals bei der Dringlichen darüber unterhalten, wie ohnmächtig die Behörden oft dem illegalen Aufstellen von Automaten und dem vielfa­chen Überschreiten einer Gewinngrenze zugesehen haben. Das finde ich also schon einmal sehr gut. Auch die Reduzierung der Anzahl der Automaten ist absolut begrüßens­wert.

Noch ein kleiner Einwand: Meiner Meinung nach hat es viel zu lange gedauert, bis die­ses Gesetz gekommen ist.

Die Spielerkarte, Kollege Perhab, das geht zurück auf einen Entschließungsantrag, der im Nationalrat angenommen worden ist. – Kleine bescheidene Bemerkung meinerseits: Das ist ein FPÖ-Antrag, den wir schon im Wiener Landtag einmal eingebracht haben. Aber ich freue mich, dass das jetzt funktioniert hat.

Die Zutrittskarte beim Betreten von Casinos, die eine erste Hemmschwelle darstellt, ist positiv. Die Tatsache, dass Jugendliche einen Lichtbildausweis vorzeigen müssen, wird hoffentlich dazu führen, dass sie die Spielhallen nicht mehr bevölkern werden.

Aber, was heute auch schon angeklungen ist: Ein Gesetz ist natürlich immer nur so gut, wie seine Umsetzung gut ist. Und da sind schon die Länder – und vor allem die Länder, die das kleine Glücksspielgesetz sehr gerne eingeführt haben, wie Wien, Nie­derösterreich, die Steiermark und Kärnten – aufgefordert, dieses Gesetz auch entspre­chend umzusetzen. Das Körberlgeld, das sie damit machen – das sind immerhin 90 Mil­lionen € pro Jahr, für alle vier Länder gemeinsam –, ist ja nicht zu verachten. Umso wichtiger ist es, hier auch entsprechend streng vorzugehen, denn der volkswirtschaftli­che Schaden beläuft sich laut Studien allein für die Steiermark auf rund 43,5 Millio­nen € pro Jahr. Das ist etwas, was uns nicht kaltlassen kann, worum man sich küm­mern muss.

Auch wenn es schön ist, dass die Sportförderung erhöht wird – und, ja, im Sinne der Prävention vor Süchten aller Art ist es äußerst positiv zu bewerten, dass die Sportför-


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