BundesratStenographisches Protokoll786. Sitzung / Seite 117

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derung eine Aufstockung ihrer Mittel bekommen hat –, so ändert das aber nichts daran, dass wir, wie auch schon angesprochen worden ist, einen extremen Nachholbedarf bei der Regelung des Internet-Glücksspiels haben. Es gibt ganz sicher Experten, die uns sagen könnten, wie hier ein Riegel vorzuschieben wäre. Ich darf den Bundeskanzler zi­tieren, der heute in der Fragestunde im Zusammenhang mit den Finanzen gesagt hat: Wenn wir bei allem warten, bis es international passiert, dann passiert es nie! – Das sehe ich hier auch so. Es ist wahrscheinlich schwierig, es im Alleingang zu machen, aber man darf sich da nicht entmutigen lassen. Man muss schauen, wie man es auch allein umsetzen kann, denn die Gefahr, dass es sonst gar nicht passiert, ist zu groß.

Insgesamt aber sehen wir dieses Gesetz durchaus als einen guten Schritt in die richtige Richtung und werden daher zustimmen. (Beifall bei Bundesräten von SPÖ und ÖVP. – Bundesrat Mag. Klug: Bravo!)

15.36


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht ... – Ach so, doch! Zu Wort gemeldet ist noch Herr Staatssekretär Dr. Lopatka. (Heiterkeit.) – Bitte, Herr Staatssekretär.

 


15.36.10

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Reinhold Lopatka: Danke, dass nicht vergessen worden ist, dass ich mich schon zu Wort gemeldet habe.

Es ist schon vieles gesagt worden. Das, was – wie hundertprozentig richtig festgestellt worden ist – sicherlich das Negative ist, ist der Umstand, dass wir so lange gebraucht haben, um zu diesem Gesetz zu kommen. Denn: Die jetzige Rechtsgrundlage ist aus den siebziger Jahren, konkret aus dem Jahr 1977. Wir haben ja jetzt vor allem das klei­ne Glücksspiel angesprochen, und damals war das noch der „einarmige Bandit“, heute aber sind das hoch technische Geräte – und die Gesetzgebung ist da im Jahr 1977 ste­hen geblieben. Das Einzige, was wir im Gesetz geändert haben, ist die Währung, da­mals war es der Schilling, und jetzt ist es der Euro, aber im Prinzip ist sonst nichts pas­siert.

Ich versuche ganz kurz zusammenzufassen, was die großen Fortschritte zunächst ein­mal für diesen Bereich sind. Man muss auch dazu sagen, dass das Gesetz zwei Teile hat und der andere Teil nicht unwichtig ist. Er betrifft den Bereich, der nicht angespro­chen worden ist, weil man da allem Anschein nach mit den Standards zufrieden ist: Das ist das, was in den Casinos passiert – das war hier überhaupt kein Thema, ist aber für uns schon von großer Bedeutung – und auch was bei den Lotterien passiert. Von Bedeutung ist das zumindest für das Finanzministerium, um es direkt zu sagen. Wir haben aus diesem Bereich, der international gesehen durchaus hohe Spielerschutz-Standards hat, Einnahmen zwischen 450 und 480 Millionen € pro Jahr. Das soll man nicht verschweigen.

Aber jetzt zum kleinen Glücksspiel. Wir haben zugesehen, wie sich über Jahrzehnte in diesem Bereich ein Wildwuchs an illegalen Automaten entwickelt hat, und unsere Leu­te waren machtlos: Auch wenn solche Automaten beschlagnahmt worden sind, nach kurzer Zeit mussten wir diese wieder zurückstellen. Es hat hier auch Rechtsunsicher­heiten gegeben zwischen dem, was Bezirksverwaltungsbehörden gemacht haben, und dem, was auf gerichtlicher Ebene passiert ist. Das hat jetzt mit diesem Gesetz ein En­de gefunden. Wir haben hier klare Regelungen. Und ich hatte bereits vor einigen Ta­gen, am 21. Juni, 80 KIAB-Mitarbeiter, die erfahren sind in der Betrugsbekämpfung, bei­sammen, weil wir, wenn dieses Gesetz in Kraft tritt, dann gegen diese illegalen Auto­maten auch entsprechend vorgehen werden.

Es gibt tatsächlich in Österreich rund 10 000 illegale Automaten. Zum Beispiel in einem Bundesland wie Oberösterreich gibt es, so wissen wir, zumindest 3 000 – manche sa-


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