BundesratStenographisches Protokoll786. Sitzung / Seite 118

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gen, 4 000 – illegale Automaten, in Wirklichkeit vielleicht noch mehr. Ein untragbarer Zustand! Und wir werden dagegen sehr konsequent vorgehen. – Das ist der erste Punkt.

Der zweite Punkt: Auch bei den legalen Automaten – Kollege Perhab hat sich dazu zu Wort gemeldet – wird es eine massive Reduktion geben. Von 4 000 auf etwas über 1 000 Automaten herunterzugehen, das wird nicht einfach sein. Daher gibt es hier auch Übergangsfristen. Das kann man kritisieren, auf der anderen Seite bedeutet das tatsäch­lich für eine Reihe von Unternehmen, dass sie sich ein neues Betätigungsfeld suchen müssen, denn in jenem, in dem sie bisher waren – selbst wenn sie legal unterwegs wa­ren, und in der Steiermark war das der Fall –, wird ihr Markt von 4 000 auf 1 000 Auto­maten reduziert. Also da braucht man Übergangsfristen.

Wo sind die großen Fortschritte? – In Zukunft ist nur mehr jener Automat legal, der am Bundesrechenzentrum angebunden ist. Durch diese Anbindung wissen wir von jedem einzelnen Automaten, was auf diesem Automaten rund um die Uhr passiert. Im Zuge der parlamentarischen Verhandlungen haben wir das noch verschärft, was auch die Ein­sichtnahme in den Automaten betrifft, wodurch wir dann sehr genau Bescheid wissen, was dort tatsächlich passiert.

Dann wurde von Ihnen auch die Höhe der Einsatzmöglichkeiten angesprochen. – Da sage ich Ihnen eines: Wir sind hier im Bundesrat! Wenn die Länder darauf bestehen, dass sie hier die Gesetzgebungskompetenz haben, dann sollen sie auch ihre Verant­wortung wahrnehmen! Das, was wir festgelegt haben, sind Obergrenzen. Ich kann es so machen wie die Vorarlberger – die sagen: Ich will diese Einnahmen nicht und daher bleibe ich Verbotsland! –, oder ich kann das zur Gänze ausnützen. Oberösterreich star­tet erst: Jeder Euro, der hier an Einnahmen kommt, ist ein zusätzlicher Euro für das oberösterreichische Landesbudget.

Also noch einmal: Haben wir eine Landesgesetzgebung, dann haben wir auch eine lan­despolitische Verantwortung. Ich kann nicht immer dem Bundesgesetzgeber sagen: Regle alles für mich, aber ich will die Gesetzgebungskompetenz! – Wozu will ich dann noch eine Landesgesetzgebungskompetenz? Die Verantwortung liegt hier bei den Ländern, denn sie haben auch die Einnahmen. Das ist die politische Verantwortung, die ich mir auch in anderen Bereichen wünschen würde, wenn es um Einnahmen geht, und nicht nur alle sechs Jahre beim Finanzausgleich, aber das ist ein anderes Thema. (Zwischen­ruf des Bundesrates Dönmez.) – Daher sage ich: Das, was wir hier gemacht haben, ist eindeutig eine Verbesserung.

Sie haben die Jugendlichen und die Kinder angesprochen. Ein ganz klares Wort dazu: Unser, das Ziel des Gesetzgebers ist, dass auch dieses kleine Automatenspiel, dieses kleine Glücksspiel ausschließlich in Spielsalons stattfindet. Ein Jugendlicher, ein Kind kommt dort nicht hinein, denn man braucht einen Lichtbildausweis, und der, der unter 18 ist, wird dort – hoffentlich – keinen Zugang finden. Wenn es der Fall ist, dass ein Automatenaufsteller diesbezüglich nicht sorgsam vorgeht, dann gibt es zuerst eine Ver­warnung, dann eine Geldstrafe, dann den Konzessionsentzug. – Also so einfach ist es dann nicht für die Aufsteller! Wenn er da nicht sorgsam vorgeht, riskiert er, dass er sei­ne Konzession verliert.

Der nächste Punkt, der auch zu thematisieren ist, betrifft das, was Sie angesprochen haben, nämlich was man verlieren kann. An und für sich dürfte das, wenn das Gesetz wirkt, nirgends passieren. Warum? – Alle, die in diesem Bereich tätig sind, haben in Zukunft die Verpflichtung, Spieler, die regelmäßig beziehungsweise oft kommen und die um hohe Einsätze spielen, zu verwarnen. Diejenigen, die jetzt in diesem Bereich ar­beiten, müssen entsprechend ausgebildet sein. Erfolgt diese Verwarnung nicht – und wir in Österreich haben jetzt europaweit die am weitesten gehende Regelung –, dann haf­tet der Konzessionär bis zu 3 Jahre zurück, wenn Schaden aufseiten des Spielers ent-


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