standen ist. Wenn diese Verpflichtung nicht wahrgenommen worden ist, nämlich einen Spieler zu warnen, dann tritt der Haftungsfall ein.
Also es ist hier schon ein zusätzlicher Schutz gegeben! Bisher war das nur auf ein halbes Jahr zurück begrenzt. Das gibt es sonst nirgends in Europa in dieser Größenordnung. Also auch das ... (Bundesrat Dönmez: Aber diese Logik setzt voraus, dass ein Schadensfall eintreten muss, um dann jemanden zu verklagen! Der norwegische Ansatz ...!) – Ich fordere Sie auf – die Grünen sind ja nicht unbedeutend in Oberösterreich –: Machen Sie das norwegische Modell in Oberösterreich! Warum nicht? (Beifall bei der ÖVP.)
Noch einmal: Überzeugen Sie den Landeshauptmann, dann werden die Oberösterreicher Norweger, und dann haben wir das!
Damit meine Ausführungen nicht zu lange werden: Mit diesem Gesetz gibt es jetzt eine Reihe von Fortschritten. Trotzdem: Wie in anderen Bereichen kann etwas, was reines Vergnügen sein kann, auch zur Sucht werden. Natürlich ist diese Gefahr im Glücksspiel gegeben. Daher wird bei uns im Ministerium in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsministerium und dem Konsumentenschutz ein Beirat eingerichtet, bei dem Spielsuchtbekämpfung, aber natürlich auch -prävention auf der Tagesordnung stehen. Hier gibt es auch ein eigenes Budget, um diesbezüglich präventiv tätig sein zu können.
Daneben gibt es die SOKO Glücksspiel, diese Sonderkommission, die sich zuerst einmal vor allem darum kümmern wird, die illegalen Automaten raschest aus der Welt zu schaffen. Der zweite Punkt ist: Wir werden natürlich auch, ohne dass unsere Mitarbeiter zu erkennen sind, unterwegs sein, um zu überprüfen, ob unter 18-Jährige in die Spielsalons hineinkommen oder nicht, ob diese von uns beauftragte Verwarnung bei Spielern erfolgt oder nicht, und, und, und. – Also es ist hier mit diesem Gesetz wirklich etwas gelungen. Es hat eindeutig einen Fortschritt gegeben!
Trotzdem ist das Gesetz – das möchte ich auch sagen; ich weiß nicht, ob Sie es bemerkt haben – zweigeteilt. Wir werden uns hoffentlich auch in der nächsten Bundesratssitzung mit dem Glücksspiel beschäftigen, nämlich mit dem zweiten Teil, weil wir erst am 15. Juli wissen, ob von europäischer Seite grünes Licht für den zweiten Teil des Glücksspiels kommt. Wichtig ist einmal, dass der erste Teil jetzt in Kraft tritt, denn dann kann diese SOKO Glücksspiel sofort ihre Arbeit aufnehmen, was ich für ganz wesentlich halte.
Vielleicht noch ein Punkt zum zweiten Teil: Die letzte Vergabe des großen Glücksspiels ist nach wie vor auf europäischer Ebene gerichtsanhängig – das ist die Sache Engelmann. Wir bekommen hier im Sommer hoffentlich auch ein diesbezügliches Urteil, in dessen Licht wir die nächste Konzessionsvergabe – die Zahl der Konzessionen haben wir von 12 auf 15 erweitert – dann schon durchführen können. Bei der im neuen Glücksspielgesetz vorgesehenen Interessentensuche im Vorfeld der Konzessionsvergabe sollte das europarechtlich „wasserdicht“ sein, denn in diesem Bereich geht es um sehr, sehr viel Geld.
Es gibt hier europaweit Anbieter, die gefüllte Kriegskassen haben, uns ist aber die Verlässlichkeit ganz, ganz wichtig, der Spielerschutz ganz, ganz wichtig, und die Casinos Austria AG war solch ein verlässlicher Partner in den letzten Jahrzehnten. Nur sie befindet sich in einem europaweiten Wettbewerb; wir wissen nicht, wer diese Konzessionen bekommt. Aber wichtig ist für uns, hier eine klare Rechtsgrundlage zu haben, wenn es um das kleine Glücksspiel geht, wo letztendlich dann die landesgesetzliche Verantwortung zum Tragen kommt; beim großen Glücksspiel ist es unsere Verantwortung – jene des Bundesgesetzgebers –, dann auch entsprechend zu Partnern zu kommen.
Schlusssatz von meiner Seite: Ich glaube, es ist richtig, das Glücksspiel gesetzlich bestmöglich zu regeln und nicht zu verbieten. Diesbezüglich gab es hier einen breiten Kon-
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