jene geschaffen wird, die neben ihrem Beruf die Matura anstreben. Ich finde es sehr positiv, sie dabei zu unterstützen, denn es ist wirklich hart, neben seinem Beruf fünf Jahre jeden Tag in die Schule zu gehen (Beifall und Bravoruf der Bundesrätin Blatnik), die Matura zu machen, und wenn man dann Pech hat und in eine gewisse Schülerrolle zurückfällt, was vorkommen kann, muss man ein Jahr wiederholen.
Ich bin sonst schon eher für Schuljahreswiederholungen – aber aus anderen Gründen, weil sich nämlich meistens herausgestellt hat, dass die Fünfer-Kandidaten nicht nur einen Fünfer, sondern drei oder vier Fünfer haben und es für ihre Entwicklung oft wirklich besser ist, das Schuljahr zu wiederholen; das gilt natürlich auch nicht für alle. In diesem Fall begrüße ich die Änderung aber sehr. (Neuerlicher Beifall und Bravoruf der Bundesrätin Blatnik.)
Bei der Änderung des Berufsreifeprüfungsgesetzes finde ich es auch sehr positiv, dass jetzt Berufsschullehrer auch ihre Fachgebiete unterrichten dürfen. Das ist eigentlich auch schon länger fällig gewesen.
Dass das Schülerbeihilfengesetz der Änderung bei den Berufstätigen angepasst wird, ist eigentlich nur logisch.
Die Sprachförderkurse waren uns immer schon ein großes Anliegen, und dass sie jetzt verlängert werden, finde ich sehr gut – wir werden wahrscheinlich in zwei Jahren hier stehen und über die nächste Verlängerung nachdenken –, das findet ebenfalls unsere Zustimmung.
Wo es hakt, das ist die Zustimmung zur teilzentralen Matura für die berufsbildenden höheren Schulen. Das Gesetz an sich ist ja nicht so schlecht, es ist nicht so, dass wir es in Bausch und Bogen ablehnen und sagen: Wie furchtbar, wie schrecklich!, aber zwei Anmerkungen dazu.
Die eine bezieht sich jetzt nicht wirklich auf die teilzentrale Matura, sie betrifft aber die Bildungsstandards, die bei der Überprüfung für die Schulbücher hier auch zum Tragen kommen. Das gebe ich Ihnen jetzt als Anregung mit, Frau Ministerin, wenn Sie erlauben. Im Bereich der Volksschulen gibt es Testhefte zur Überprüfung der Bildungsstandards, und da haben mir jetzt ein paar Volksschuldirektoren und auch ein paar VolksschullehrerInnen gesagt, sie hätten sich das angeschaut und seien damit nicht sehr zufrieden.
Wogegen richtet sich die Kritik? – Dass weniger die Fertigkeiten und das Wissen abgeprüft werden, sondern mehr Lösungskompetenz und Logik. Das ist nicht generell etwas Schlechtes, etwas, was man unbedingt ablehnen muss, aber die Volksschullehrer sind sich ziemlich einig darin, dass die Volksschüler damit noch überfordert sind und mit diesen Tests nicht ganz zurechtkommen. Vielleicht kann man sich das anschauen, und vielleicht kommt man zu einem besseren Test, der auch mehr Aussagekraft hat, was die Volksschüler angeht. Da geht es ja noch darum: Was können sie? Wie können sie lesen, schreiben, rechnen?
Vielleicht ist die Kritik auch gar nicht so sehr berechtigt. Ich möchte jetzt nicht behaupten, dass das ganz sicher so ist, aber vielleicht kann man sich das anschauen.
Bei der teilzentralen Matura im BHS-Bereich ist unsere Kritik ähnlich geartet wie bei der AHS. Aus zwei Gebieten kann man eine mündliche Frage ziehen. Das ist, wie wenn ich in den Glückstopf greife, und wenn ich Glück habe, habe ich einen Gewinn gezogen, oder ich habe Pech und habe eine Niete gezogen.
Wir wissen, dass Schüler nicht immer alles gleich gut gelernt haben, alles gleich gut können. Wir wissen auch, dass Schüler manchmal eine echte Blockade haben und selbst dort, wo sie etwas können, nichts mehr geht. Wir glauben, dass mit nur einer Frage
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