BundesratStenographisches Protokoll786. Sitzung / Seite 145

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aus dem betreffenden Gebiet dem Schüler die Möglichkeit genommen wird, sich noch zu bewähren und zu beweisen. So, wie es bisher war, mit drei mündlichen Fragen, kann ich schon drüberturnen, kann ich auch wieder zurückkommen zur ersten Frage, und dann ist das Wissen vielleicht auch plötzlich wieder da und die Blockade damit aufge­hoben.

Wir schauen sonst sehr auf den Schüler, stellen den Schüler in den Fokus und sagen, wir müssen ihn unterstützen, ihm helfen, ihn fördern und fordern. Das ist alles richtig, aber das könnten wir bei der teilzentralen Matura, vor allem bei der mündlichen Frage, auch tun.

Daher: Zustimmung zu allen anderen Punkten – leider ein Nein zur teilzentralen Matura für die BHS. (Beifall bei der FPÖ.)

17.26


Präsident Martin Preineder: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Grimling. Ich erteile es ihr.

 


17.26.42

Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Die vor­liegenden Novellierungen von sieben Bundesgesetzen – ich zitiere sie jetzt nicht auch noch einmal; ich glaube, wir kennen sie mittlerweile – beinhalten umfassende Neurege­lungen, die insgesamt auf eine zeitgemäße Adaption der Regelungsinhalte abzielen, wie sie in vernünftiger Weise ein modernes Bildungswesen sowohl von der inhaltlichen Zielsetzung als auch von der praktischen, administrativen Vollziehung verlangt. Ich darf aber jetzt ganz kurz auf die einzelnen Novellierungen eingehen.

Als Erstes natürlich etwas länger auf das Schulunterrichtsgesetz. Die Novellierung des Schulunterrichtsgesetzes zielt auf die konsequente Fortführung der bereits im Vorjahr in diesem Gesetz verankerten Einführung der teilzentralen Reifeprüfung im Bereich der allgemeinbildenden höheren Schulen ab. Der bisher nicht erfasste Bereich der berufs­bildenden höheren Schulen einschließlich der höheren Anstalten der Lehrerbildung und Erzieherbildung wird damit, zwar zeitversetzt, aber fundiert geplant, nunmehr in diese bahnbrechende und fortschrittliche Regelung einbezogen.

Die teilstandardisierten Abschlussprüfungen schaffen die Voraussetzungen für die Si­cherstellung eines vergleichbaren Niveaus der unterschiedlichen Schularten auf der Ebene der Reifeprüfungen im AHS-Bereich und der Reife- und Diplomprüfung im BHS-Bereich.

Ein weiterer Bereich der Novelle regelt die zeitgemäße Vorgangsweise bei der Approba­tion von Unterrichtsmitteln. Dies gilt besonders für Schulbücher, die aufgrund veralteter Bestimmungen aus dem Jahre 1974 in kostenaufwändigen und langwierigen Verfahren approbiert wurden. Die neuen Verfahren stellen sicher, dass der Weiterentwicklung der pädagogischen Ansprüche im fächerübergreifenden Kompetenzerwerb Rechnung getra­gen wird.

Das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige entspricht nicht mehr den organisatorischen Anforderungen für Studierende, die im zweiten Bildungsweg eine höhere schulische und berufliche Qualifikation anstreben. Untersuchungen haben gezeigt, dass von den Studierenden vermehrt der Wunsch nach Einführung eines Modulsystems geäußert wird. Die nunmehr geplante Einführung des Modulsystems an Schulen für Berufstätige bei gleichzeitigem Entfall der Wiederholung von Schulstufen ändert die bisherige inneror­ganisatorische Struktur.

Generell kann bei Umsetzung der im Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen die Pla­nung und Organisation des Unterrichtsangebotes des jeweiligen Bildungsganges flexib-


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