BundesratStenographisches Protokoll786. Sitzung / Seite 154

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etwas verändert, denn wenn wir heute Forschung und Lehre zusammenbringen wollen, dann werden wir niemals Leute von Universitäten oder anderen Hochschul-/tertiären Ein­richtungen herbringen, wenn wir nur sagen: Alle, die ein Institut leiten dürfen und die dort lehrend tätig sind, dürfen im Grunde nur StammlehrerInnen sein.

Denn da steht jetzt leider auch nur drin: Im Notfall, wenn man keinen Geeigneten fin­det, dürfen wir einen anderen nehmen. Ich muss ganz ehrlich sagen, das halte ich für ein Notfallgesetz. Da müssen wir – schon auch in Richtung Hochschulen, weil die das sichtlich auch beim Ministerium eingefordert haben – schon ein Stück hergehen und sa­gen, da müssen wir weiterdenken.

Ein weiterer Punkt ist, dass darüber diskutiert wird, wer im Grunde wo an was unterrich­ten darf, ob Personal auch innerhalb der Institutionen wechseln kann. Na hoffentlich! Hoffentlich kommen wir so weit, dass Professorinnen und Professoren auch an einer Fachhochschule, an einer Pädagogischen Hochschule und an einer Universität lehren dürfen, denn wenn sie irgendwo einen Schwerpunkt haben, werden sie ja oft in ihrer eigenen Institution, damit sie auf ein volles Kontingent kommt, eben irgendwo mit – ent­schuldigen Sie, dass ich jetzt das Wort sage – versorgt. Aber ihre Schwerpunkte haben einen gewissen Teil, und ich glaube, wir müssten schauen, dass sie dort eingesetzt wer­den, wo sie wirklich ihre Kapazitäten haben, und das auch Institutionen übergreifend.

Ebenfalls ein Punkt, den ich für ganz, ganz wichtig halte, ist, dass wir darüber nachden­ken: Wie schaut das Upgrading aus? – Ich bin dankbar dafür, dass drinsteht, dass die­jenigen, die Lehrerbildungsanstalten oder Akademien absolviert haben, das upgraden können, praktisch auf einen Bachelor.

Aber wir müssen schon darüber nachdenken, ob nicht auch Pädagogische Hochschulen die Qualität und Qualifizierung haben müssen, einen Master anzubieten, unmittelbar auf dem Bachelor aufbauend. Jetzt ist es ja so, dass einer so einen Bachelor machen kann; aber er muss den Master an einer Universität machen, und da haben wir wieder folgendes Problem: Wird das angerechnet? Oder sagen die Professoren dort, nein, das nehmen wir nicht an, weil das ja nur einer von einer Pädagogischen Hochschule ist?

Bei den Fachhochschulen haben wir ein ähnliches Problem. Da haben wir also schon noch einige Themen, von denen ich glaube, dass wir uns da auf eine gute Reise ma­chen sollten.

Ein weiterer Punkt, der auch hier hereinfällt: Rektoren- und Rektorinnenvertretung wird bei Verhinderung auch nur als Notfallgesetz genommen. Ich glaube aber, es wäre wich­tig, dass Vizerektorinnen und ‑rektoren von Anfang an eine Aufgabe bekommen, wie auch an den klassischen Universitäten, und diese über vier beziehungsweise fünf Jah­re haben und nicht nur in Zuordnung zum Rektor und zur Rektorin etwas zugeteilt be­kommen. Ich glaube, das sind Dinge, da wäre es schon noch spannend, sie ein Stück zu verfolgen.

Ich möchte in diesem Zusammenhang auch auf die Diskussion eingehen, die hier schon angesprochen worden ist; das ist meines Erachtens ein ganz wichtiger Punkt. Wenn wir von einer Schule neu reden, dann müssen wir auch von einer Lehrerbildung neu wirklich als einer gemeinsamen Lehrerinnen- und Lehrerbildung, Aus-, Weiter- und Fort­bildung, reden. Das halte ich für unglaublich wichtig.

Deshalb haben wir – und da erlaube ich mir, auch hier darauf hinzuweisen – in un­serem neuesten Konvolut aus der Steiermark, „Wege für die Steiermark“, auch im Zu­sammenhang mit unserer bevorstehenden Wahl Folgendes formuliert, das möchte ich hier nur vorlesen, da heißt es nämlich: „Für uns gibt ...“ (Bundesrat Mag. Erlitz: Kann man das auch käuflich erwerben? – Heiterkeit bei der SPÖ.) – Ja, das kannst du käuf-


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