BundesratStenographisches Protokoll786. Sitzung / Seite 166

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sage dazu ja, wenn es individuell und regional Entwicklungen gibt, die im Sinne unse­rer Kinder sind.

Am Ende einer langen Bildungsdebatte, die uns, wie ich meine, einen Schritt weiterge­bracht hat, werden Sie es sicherlich verschmerzen können, meine Damen und Herren, wenn ich nicht weiter auf einzelne Punkte eingehe. (Heiterkeit im Saal.) Aber wert wäre es eine solche Diskussion natürlich schon. Ja, man könnte es sich einfach machen, Frau Kollegin Mühlwerth, und sagen: Schöne Ferien!, aber das wäre zu einfach bei einer Diskussion zum Thema Schule.

Diskutieren wir das Thema Schule und Bildung weiter, aber belassen wir es nicht beim Diskutieren, sondern lassen wir dem auch klare Schritte folgen! Dazu sind wir alle auf­gefordert. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

18.55


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt ge­trennt. (Unruhe im Saal.)

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 17. Juni 2010 – ich bitte noch um etwas Ruhe für den Wahlgang! – betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 17. Juni 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz für Berufstäti­ge geändert wird.

Ich ersuche all jene, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stim­meneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 17. Juni 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 17. Juni 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Berufsreifeprüfungsgesetz geändert wird.

Ich ersuche all jene, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Ich stelle die Stim­meneinhelligkeit fest. Der Antrag ist somit angenommen.

Jetzt gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 17. Juni 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schülerbeihilfengesetz 1983 geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit ange­nommen.

 


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