BundesratStenographisches Protokoll787. Sitzung / Seite 21

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ischen Parlaments 2009 zu vergebenden Mandaten durch die Bundeswahlbehörde erlassen werden, geändert werden (Lissabon-Begleitnovelle).

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Juli 2010 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Martin Preineder: Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Mühlwerth. – Bitte.

 


9.11.50

Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Nach wie vor herrscht bei den freiheitlichen Bundesräten Freude darüber, dass einmal ein Gesetzesantrag des Bundesrates an den Nationalrat in eine Gesetzesfassung – nämlich die vorliegende – eingeflossen ist. Sogar noch mehr. In diesem Fall ist der Bundesrat mächtiger, möchte ich jetzt fast sagen, als der Nationalrat, wenn man sich den § 23e Abs. 2 anschaut, wo festgelegt ist, dass die Gründe für ein Abweichen einer Stellungnahme unverzüglich mitzuteilen sind.

Demgegenüber ist der Nationalrat ein wenig schlechter gestellt. Da steht nämlich, der zuständige Bundesminister hat dem Nationalrat nach der Abstimmung in der Euro­päischen Union unverzüglich Bericht zu erstatten und ihm gegebenenfalls die Gründe mitzuteilen. Also da obliegt es dem Minister, ob er die Gründe mitteilen möchte oder nicht, was ich andererseits auch wieder als Wermutstropfen sehe, weil ich denke, der Nationalrat ist eben auch ein Organ, ein wichtiges Organ der Gesetzgebung und sollte hier nicht schlechter gestellt sein. Wir wären also dafür, dass auch dem Nationalrat Gründe mitgeteilt werden müssen.

Das wäre aber jetzt nicht ein essentieller Grund, zu sagen, deswegen lehnen wir diese Begleitnovelle ab, wiewohl ich meinen Kollegen im Nationalrat durchaus recht gebe, die ja Befürchtungen geäußert haben, dass die Regierungsmehrheit im Bundesrat, derzeit bestehend aus SPÖ und ÖVP, ohne Weiteres über Stellungnahmen der Länder darüberfahren könnte. Wir haben ja nicht nur einmal erlebt, dass auch einstimmige Anträge aus den Landtagen vom Bundesrat einfach negiert worden sind, wiewohl sich der Bundesrat als Länderkammer versteht. Also die Befürchtung steht im Raum und ist nicht unbegründet.

Ich habe es auch nicht gut gefunden, dass die Bedenken des Landeshauptmannes Häupl auf etwas schnoddrige Art und Weise behandelt wurden, indem gesagt wurde, denen schreiben wir einfach – und ich bin jetzt nicht der Verteidiger des Landes­haupt­mannes Häupl der SPÖ Wien. (Bundesrat Mag. Klug: Nichts Unanständiges!) Auch Land­tagspräsident Van Staa aus Tirol hat sich ähnlich geäußert. Es haben sich im Ausschuss auch Städtebund und Gemeindebund durchaus kritisch zu der Vorlage geäußert, weil sie natürlich auch Befürchtungen haben, dass ihre Kompetenzen oder ihre Macht, wie man es will, gestutzt werden könnten. (Bundesrat Konecny: Sie haben missverstanden, was die gesagt haben!) Ich glaube aber trotzdem, dass man mit einem Landeshauptmann eines so wichtigen Bundeslandes nicht so umgehen sollte, dass man sagt, wir schreiben ihm einen Brief und erklären es ihm halt, aber ansonsten reden wir nicht mit ihm.

Ich denke, Gespräche sind in einer Demokratie immer wichtig. Kommunikation ist einer der Pfeiler der Demokratie. Das hätte man meiner Meinung nach ruhig machen können. Es wäre uns kein Zacken aus der Krone gefallen.

 


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