BundesratStenographisches Protokoll787. Sitzung / Seite 82

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Manche von Ihnen werden sich fragen, warum wir uns jetzt schon wieder mit dem Glücksspiel befassen. Wir hatten noch eine Hürde und diese Hürde war auf euro­päischer Ebene zu überwinden. Wir brauchten das grüne Licht der EU-Kommission zu dem Gesetz. Dieses grüne Licht haben wir vor wenigen Tagen bekommen, sodass jetzt das gesamte Gesetz tatsächlich in Kraft treten kann. Dieses Gesetz wird, was vom Vorredner auch schon angesprochen worden ist, dann dazu führen, dass wir österreichweit einheitliche Standards haben.

Wir werden mit dieser SOKO Glücksspiel wirkungsvoll gegen die illegalen Automaten­aufstellungen vorgehen können. Wir werden – was es bisher nicht gegeben hat – von unserer Seite in der Suchtberatung und auch in der Suchtprävention entsprechende Maßnahmen setzen und – das halte ich auch für ganz wesentlich – wir haben jetzt eine Rechtsgrundlage, die uns in die Phase der Konzessionsvergabe eintreten lässt.

Wir haben Konzessionen im Bereich der Casinos und im Bereich der Lotterien seitens des Bundes zu vergeben und die Länder haben nun einen klaren Rahmen im Bereich des kleinen Glücksspiels, wofür sie zuständig sind. Der Unterschied zu bisher ist, dass auch die Anzahl der legalen Automaten mit dem neuen Gesetz massiv reduziert wird, zum Beispiel in der Steiermark von mehr als 4 000 Automaten auf knapp über 1 000 Automaten. Aber das Gesetz bietet auch eine entsprechende Grundlage, in Bundesländern, wo das Glücksspiel bisher verboten war, das Glücksspiel zu lega­lisieren, ich denke an Oberösterreich, wo es auch rund 1 000 legale Automaten in Zukunft geben wird. Wir alle hoffen, dass dann in Oberösterreich die, exakt weiß man es ja nicht, 3 000 bis 5 000 illegalen Automaten verschwinden.

In diesem Sinne ersuche ich Sie, wie schon in der letzten Sitzung, auch dieses Mal um Ihre Zustimmung für diese Gesetzesvorlage. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.15


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

13.15.4112. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 und das Be­triebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz geändert werden (754 d.B. und 802 d.B. sowie 8361/BR d.B.)

13. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Beteiligung Österreichs an der Finanzierung der Kreditvergabe des Internationalen Währungsfonds an die ärmsten Entwicklungs­länder erlassen und das Bundesgesetz über die Leistung eines österreichischen Beitrages an den HIPC Trust Fund zur Entschuldung Liberias geändert wird (776 d.B. und 803 d.B. sowie 8362/BR d.B.)

 


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