BundesratStenographisches Protokoll788. Sitzung / Seite 40

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menarbeit der Passbehörden, die ein europäisches Pilotprojekt darstellt, die Antrag­steIlung erleichtern und den Bürgern helfen, mit der Anreise zur Botschaft verbundene Kosten zu sparen. Das Abkommen wäre sinngemäß auch für deutsche Staats­angehörige, die in Österreich wohnhaft sind und dort einen Passantrag stellen wollen, anwendbar.

Die zusätzlichen Gebühren und außerordentlichen Zustell kosten dieses Service sind von den Antragstellerinnen zu tragen. Soweit im Zusammenhang mit dem Projekt weitere Zusatzkosten anfallen, wie die Zurverfügungstellung der Geräte zur Erfassung der Daten, sind diese aus dem veranschlagten Budget des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten zu bedecken.

Im Falle der reziproken Durchführung des Projektes in Österreich wären die allfälligen Kosten für die Beistellung der Technik, der Programme und der Schulung entweder vom Vertragspartner zu zahlen, bzw. allfällige Verwaltungskosten durch die zusätzlich einzuhebenden Gebühren der Antragstellerinnen zu bedecken.

Der Vertrag wird gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend sein und daher der Geneh­migung des Nationalrats gemäß Art. 50 B-VG bedürfen.

Der Nationalrat und der Bundesrat werden gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG von der Aufnahme der Verhandlungen unverzüglich unterrichtet werden.

Gemeinsam stellen wir den

Antrag,

die Bundesregierung wolle dem Herrn Bundespräsidenten vorschlagen, Frau Botschaf­terin MMag. Dr. Elisabeth Tichy-Fisslberger, und im Falle ihrer Verhinderung Frau Botschafterin Mag. Andrea Ikic-Böhm, zur Leitung der Verhandlungen über den Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Zu­sam­menarbeit auf dem Gebiet des Passwesens zu bevollmächtigen.

Wien, am 8. September 2010

SPINDELEGGER m.p.                                                                                                   FEKTER m.p.“

*****

Schreiben des Bundeskanzleramtes betreffend Aufenthalt von Mitgliedern der Bun­desregierung in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union:

„BUNDESKANZLERAMT ÖSTERREICH

Mag. Stephan LEITNER

MINISTERRATSDIENST                                              Geschäftszahl: 350.200/0137-I/4/2010

                                                                                                                                                 Abteilungsmail:

                                                                                                    Sachbearbeiterin: Gabriele MUNSCH

                                                                                              Pers. eMail: gabriele.munsch@bka.gv.at

                                                                                                           Telefon: 01/531 15/2217 bzw. 2264

                                                                                                                      Datum:  27. September 2010

An den

Präsidenten des Bundesrates

 


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