menarbeit der Passbehörden, die ein europäisches Pilotprojekt darstellt, die AntragsteIlung erleichtern und den Bürgern helfen, mit der Anreise zur Botschaft verbundene Kosten zu sparen. Das Abkommen wäre sinngemäß auch für deutsche Staatsangehörige, die in Österreich wohnhaft sind und dort einen Passantrag stellen wollen, anwendbar.
Die zusätzlichen Gebühren und außerordentlichen Zustell kosten dieses Service sind von den Antragstellerinnen zu tragen. Soweit im Zusammenhang mit dem Projekt weitere Zusatzkosten anfallen, wie die Zurverfügungstellung der Geräte zur Erfassung der Daten, sind diese aus dem veranschlagten Budget des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten zu bedecken.
Im Falle der reziproken Durchführung des Projektes in Österreich wären die allfälligen Kosten für die Beistellung der Technik, der Programme und der Schulung entweder vom Vertragspartner zu zahlen, bzw. allfällige Verwaltungskosten durch die zusätzlich einzuhebenden Gebühren der Antragstellerinnen zu bedecken.
Der Vertrag wird gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend sein und daher der Genehmigung des Nationalrats gemäß Art. 50 B-VG bedürfen.
Der Nationalrat und der Bundesrat werden gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG von der Aufnahme der Verhandlungen unverzüglich unterrichtet werden.
Gemeinsam stellen wir den
Antrag,
die Bundesregierung wolle dem Herrn Bundespräsidenten vorschlagen, Frau Botschafterin MMag. Dr. Elisabeth Tichy-Fisslberger, und im Falle ihrer Verhinderung Frau Botschafterin Mag. Andrea Ikic-Böhm, zur Leitung der Verhandlungen über den Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Passwesens zu bevollmächtigen.
Wien, am 8. September 2010
SPINDELEGGER m.p. FEKTER m.p.“
*****
Schreiben des Bundeskanzleramtes betreffend Aufenthalt von Mitgliedern der Bundesregierung in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union:
„BUNDESKANZLERAMT ÖSTERREICH
Mag. Stephan LEITNER
MINISTERRATSDIENST Geschäftszahl: 350.200/0137-I/4/2010
Abteilungsmail:
Sachbearbeiterin: Gabriele MUNSCH
Pers. eMail: gabriele.munsch@bka.gv.at
Telefon: 01/531 15/2217 bzw. 2264
Datum: 27. September 2010
An den
Präsidenten des Bundesrates
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