BundesratStenographisches Protokoll788. Sitzung / Seite 39

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Wien, am 18. August 2010

SPINDELEGGER m.p.“

*****

„Der Generalsekretär

für auswärtige Angelegenheiten

Dr. Johannes Kyrle

Herrn

Präsidenten des Bundesrates

Martin Preineder

Parlament

Dr. Karl Renner Ring 1-3

1017 Wien                                                                                                                 27. September 2010

GZ: BMeiA-DE.8.33.02/0002-I.2a/2010

Sehr geehrter Herr Präsident!

Im Auftrag von Bundesminister Dr. Michael Spindelegger unterrichte ich Sie gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG, dass aufgrund des Vorschlages der Bundesregierung vom 14. September 2010 (Pkt. 9 des Beschl.Prot. Nr. 71) der Herr Bundespräsident am 16. September 2010 die Vollmacht zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Zu­sam­menarbeit auf dem Gebiet des Passwesens erteilt hat. Die Aufnahme dieser Verhandlungen wird ehestmöglich erfolgen.

Zur näheren Information lege ich eine Kopie des Vortrages an den Ministerrat bei.

Mit meinen besten Grüßen

Beilage“

„BUNDESMINISTERIUM FÜR                                                               BUNDESMINISTERIUM

EUROPÄISCHE UND INTERNATIONALE                                                        FÜR INNERES

ANGELEGENHEITEN

BMeiA-DE.4.15.07/0042-IV.2a/2010 BMI-LR1370/0003-III-B-1/2010

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der

Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit

auf dem Gebiet des Passwesens; Verhandlungen

Vortrag an den Ministerrat

Bei der Beantragung von Reisepässen ist zwecks Identitätsfeststellung und Erfassung der biometrischen Merkmale die persönliche Vorsprache bei der Behörde erforderlich. Auslandsösterreicherinnen müssen sich daher, wenn sie nicht die Möglichkeit der Beantragung bei einer Passbehörde in Österreich beanspruchen wollen, an eine zu­stän­dige österreichische Vertretungsbehörde im Ausland wenden, was oft lange Anfahrtszeiten bedingt.

Im Rahmen des geplanten Abkommens mit Deutschland soll die notwendige Identitätsfeststellung und die Erfassung der Daten sowie der biometrischen Merkmale durch ausgewählte lokale Passbehörden der jeweils anderen Vertragspartei ermöglicht werden. Vor allem in Hinblick auf die hohe Zahl an in Deutschland lebenden öster­reichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern (ca. 240.000) würde diese Zusam-


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