BundesratStenographisches Protokoll788. Sitzung / Seite 27

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oder darum, ob zuzusprechen ist, sondern nur darum, ob wir zuständig sind, ja oder nein, ob wir die Verfahren führen müssen oder ob ein anderes EU-Land die Verfahren führen muss. Und für diese Zuständigkeitsprüfung – sind wir zuständig: ja oder nein? – genügen uns, eben aufgrund der Effizienz der Verfahren, wo wir jetzt ja wirklich schnell genug sind, diese sieben Tage. (Vizepräsidentin Mag. Neuwirth übernimmt den Vor­sitz.)

Dazu kommt, dass es im Hinblick auf Verfassungskonformität bereits Judikate seitens des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte gibt, so etwa Judikate in Bezug auf Großbritannien, wo eine fünftägige Frist als korrekt und verfassungskonform bewertet wurde. Weiters gibt es ein Judikat aus einem französischen Verfahren, wo hinsichtlich eines Flughafens die 21 Tage-Frist als nicht korrekt bewertet wurde; also 21 Tage jemanden auf einem Flughafen festhalten, das geht nicht, da dort den betreffenden Personen zu wenig Infrastruktur zur Verfügung gestanden ist; die Angehaltenen konnten nicht einkaufen gehen und so weiter.

Und in der Bandbreite der Elemente dieser Judikate haben wir jetzt unseren Gesetzes­vorschlag unterbreitet.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Nächste Frage? – Bitte, Herr Bundesrat Zwanziger.

 


Bundesrat Peter Zwanziger (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Bisher sind ja pro Monat zirka 200 Asylwerber, und zwar nach kürzester Zeit, untergetaucht.

Daher meine Frage: Gibt es eine begründete Annahme, dass sich Asylwerber nach dem Ablauf der geplanten 120 Stunden Aufenthaltspflicht weiterhin ungerechtfertigt einem Verfahren entziehen können?

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Ja, die gibt es. Ich nenne Ihnen nur ein Beispiel, an dem Sie erkennen können, warum wir hier so vorgehen. Sie erinnern sich alle an jenen Schleppertransporter, in dem 64 Personen in einem Fahrzeug eingepfercht waren.

Diese 64 Personen wurden anlässlich einer Verkehrskontrolle, also zufällig, aufge­griffen, und es sind dann, weil 58 davon „Asyl!“ gesagt haben, 58 Personen nach Traiskirchen gebracht worden. Diese 58 Personen wurden noch in der Nacht betreut; die Behörden mussten eine Nachtschicht einlegen, weil eben plötzlich 58 Personen um Asyl angesucht haben.

Sechs Personen haben nicht um Asyl angesucht. Diese wurden in Schubhaft genommen, weil sie sich ja illegal in Österreich aufgehalten haben. – Und: Binnen 48 Stunden waren diese 58 um Asyl ansuchenden Personen wieder aus Traiskirchen weg! Alle waren weg!

Jene sechs Personen, die in Schubhaft waren, weil sie sich ja illegal in unserem Land befunden haben, konnten wir in ihr Herkunftsland zurückbringen.

Daran können Sie erkennen, meine Damen und Herren, wie Schlepperorganisationen vorgehen. Laut Schleppern waren diese Personen ja für Norddeutschland bestimmt. Und in Norddeutschland wurden dann tatsächlich zwei dieser Personen, nämlich Syrer, aufgegriffen. Die Schlepper schleppen diese Personen an einen ganz bestimmten Bestimmungsort, dort werden sie versklavt, um den Schlepperlohn abarbeiten zu kön­nen.

 


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