BundesratStenographisches Protokoll788. Sitzung / Seite 28

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Es ist das nur eine vermeintlich humanitäre Sicht der Dinge, wenn man diese Menschen in den Fängen der Schlepper lässt und es den Schleppern leicht macht, ihre Logistik sozusagen in Europa aufzuziehen.

Daher bin ich so dahinter, dass Österreich kein Markt für Menschenhandel ist, dass wir diese Kette durchbrechen, so etwa durch Anwesenheitspflicht für Asylwerber, weil wir diese Menschen dann den Schleppern entziehen. Und in dieser Zeit der Anwesen­heitspflicht bekommen diese Menschen Rechtsberatung sowie psychotherapeutische Beratung und haben kennengelernt, wie unsere Verfahren wirken und wie wir ihnen helfen. Und dann haben sie auch gesehen, dass sie sich vor den österreichischen Behör­den nicht fürchten müssen, und sie sind auch in den Einflussbereich anderer Personen gekommen – und nicht nur der Schlepperorganisation. Daher ist mir das so wichtig. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und FPÖ.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gelangen nun zur 7. Anfrage. Ich bitte Herrn Bundesrat Gruber, seine Frage zu stellen.

 


Bundesrat Manfred Gruber (SPÖ, Salzburg): Frau Bundesminister, meine Frage lautet:

1753/M-BR/2010

„Nach welchen Kriterien werden Delikte in der von vielen Seiten bezweifelten und kritisierten Kriminalstatistik tatsächlich gezählt?“

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Frau Ministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: In der Kriminalstatis­tik werden die Delikte gemäß Strafgesetzbuch erfasst. Die Justiz führt ihre Statistik nach Tätern und Gerichtsverfahren. Daher sind diese beiden Statistiken nur sehr schwer vergleichbar.

Bei uns funktioniert das folgendermaßen: Die meldepflichtige Stelle hat grundsätzlich jede einzelne angezeigte Straftat sowie jeden einzelnen Tatverdächtigen und jeden Geschädigten zu erfassen und hat das in den elektronischen Akt aufzunehmen.

Dieser Akt geht dann anlässlich der Anzeigeerstattung zur Staatsanwaltschaft, und es wird das in die Kriminalstatistik aufgenommen. Das heißt: In der Kriminalstatistik sind nicht „Vorsprachen“ der Bürger bei der Polizei erfasst, sondern erfasst sind Anzeigen, die an die Staatsanwaltschaft gehen.

In jenen Fällen, in denen ein und derselbe Täter mehrere gerichtliche Strafen desselben Deliktes begangen hat, und zwar gegen ein und dasselbe Opfer, können diese Delikte als ein Delikt eingetragen werden.

Beispiel: Eine Kassiererin nimmt seit fünf Jahren Geld aus der Kasse, immer kleine Beträge, und das seit fünf Jahren, vielleicht über 200 Mal. Dann sind das nicht 200 Delikte, sondern dann ist das ein Delikt, nämlich Veruntreuung, Diebstahl oder was immer.

Die genauen Vorschriften in Bezug auf Zusammenfassung von Delikten sind erlass­mäßig geregelt, wodurch eine bundeseinheitliche Erfassungsmodalität gegeben ist.

Beispiel: Bei Jugendlichen, die entlang einer Straße 27 Schneestangen herausgerissen und diese abgebrochen haben, wird das dann in der Statistik nicht als 27 Delikte, sondern als ein Vandalismusakt festgehalten.

Vorwürfe, die Kriminalitätsstatistik würde manipuliert, das sei alles nicht glaubwürdig, möchte ich entschieden zurückweisen, denn damit wird der Exekutivmannschaft Mani-


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