BundesratStenographisches Protokoll789. Sitzung / Seite 13

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Betreffend den Strukturbereich ist davon auszugehen, dass die Trägerstrukturen im Be­reich der öffentlichen Krankenanstalten in Österreich sehr unterschiedlich geregelt sind. So ist etwa Tirol von einer sehr differenzierten Rechtsträgerstruktur – darunter die TILAK, Gemeinden und Orden – im Bereich der öffentlichen Krankenanstalten gekennzeich­net, in anderen Bundesländern wie Niederösterreich oder Vorarlberg wurden hingegen bereits landesweite Träger etabliert.

Diese Verschiebung der Kompetenz im Bereich der Krankenanstaltenplanung würde aus meiner Sicht auch verschiedensten Vereinbarungen widersprechen, die in den letz­ten Jahren beschlossen wurden, zum Beispiel auch den Intentionen der Artikel-15a-Vereinbarung über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens, die jetzt betreffend den Zeitraum 2008 bis 2013 läuft, wonach die integrierte Gesundheitspla­nung auf Ebene der Versorgungsregionen beziehungsweise der Bundesländer auszu­richten ist.

Die Verschiebung der Kompetenz würde aus meiner Sicht auch der Philosophie des ÖSG, des Österreichischen Strukturplanes Gesundheit, widersprechen. Auch hier soll­ten Detailplanungen auf Ebene der Bundesländer und der Versorgungsregionen gestal­tet werden.

Herr Minister, ich glaube, Unterschiede in den Rahmenbedingungen erfordern auch un­terschiedliche Lösungen in Österreich. In den einzelnen Ländern herrschen, auch his­torisch bedingt, unterschiedliche Bedingungen und Ausgangssituationen, aber auch Er­fordernisse, auf die man aus meiner Sicht einzugehen hat. Ich nenne nur einige Stich­worte wie geographische Verhältnisse, urbaner Raum, ländlicher Raum, Besiedelungs­dichte, Verkehrsnetz oder Demographie, die die Kollegin vorhin schon angesprochen hat. – Das sind maßgebliche Punkte, die aus meiner Sicht berücksichtigt werden müssen.

Die Ausbaustufen und Organisationsformen der bereits bestehenden Versorgungsein­richtungen im Gesundheitsbereich sind sowohl qualitativ als auch quantitativ sehr un­terschiedlich ausgestaltet. Die Länder haben unterschiedlich funktionierende und auch den örtlichen Bedürfnissen angepasste Strukturen im Bereich der Gesundheitsversor­gung, und bundeseinheitliche Reglementierungen würden das Funktionieren dieser Ge­sundheitsversorgung im regionalen Bereich, in den Bundesländern, zumindest beeinträch­tigen, wenn nicht insgesamt gefährden.

Ich glaube auch, dass eine zentrale Steuerung des Krankenanstaltenbereichs Nachteile für die Bevölkerung bringt, ohne wirklich Kostenvorteile entstehen zu lassen. Man muss nur in die jüngere Vergangenheit schauen und bedenken, welche Auswirkungen es auch auf die Bundesländer gehabt hätte, wenn zum Beispiel die vom Bund ursprünglich vor­gelegte Version des Österreichischen Strukturplanes Gesundheit unverändert beschlos­sen worden wäre. Es hätte in den Bundesländern nicht nur finanzielle Kostenexplo­sionen gegeben, sondern auch große Versorgungsprobleme struktureller Art. Medizini­sche Krankenhausleistungen hätten nicht mehr außerhalb von Zentren in Universitäts­kliniken erbracht werden können, um nur ein Beispiel zu nennen. Dadurch wären natür­lich auch die Krankenhauskosten erheblich gestiegen.

Ein Ausbau der integrierten Versorgung, wie er in den letzten Jahren anhand diverser Pläne immer wieder diskutiert und auch beschlossen wurde, würde bei einer solchen Zentralisierung aus meiner Sicht grob erschwert werden, und auch die Arbeit der Ge­sundheitsplattformen, deren Wichtigkeit, wie ich hoffe, unbestritten ist, würde erschwert werden. Auch im Regierungsprogramm sind Ziele vereinbart, die durch eine solche Zen­tralisierung nicht wirklich umgesetzt werden könnten und die in einem überschaubaren und regionalen Bereich wesentlich leichter, schneller, aber auch effizienter erreichbar wären. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass regionale Spielräume in diesem Bereich geschaffen werden beziehungsweise erhalten bleiben.

 


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