Zur Finanzierung des Gesundheitssystems der Zukunft werden wir aber auch nicht darum herumkommen, neue Einnahmequellen, etwa durch die Vermögenszuwachssteuer, zu erschließen, denn Gesundheit und Gesundheitsvorsorge kostet Geld. Das sollte endlich auch akzeptiert und nicht mehr in Frage gestellt werden. Die notwendigen Mittel müssen zur Verfügung gestellt werden, denn wir alle wollen mit einem der bestentwickelten Gesundheitssysteme der Welt gesund altern! – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)
9.23
Präsident Martin Preineder: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Dr. Brunner. – Bitte.
9.23
Bundesrat Dr. Magnus Brunner, LL.M (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ihre jüngsten Aussagen, Herr Minister, veranlassen einen Vertreter der Länderkammer natürlich, aus Sicht zumindest einiger österreichischer Bundesländer darauf zu reagieren, etwa was die Kompetenzverteilung im Gesundheitsbereich betrifft, und etwas zu den Auswirkungen zu sagen, die das in der Praxis hätte.
Ich werde versuchen, sachlich etwas zu den Inhalten zu sagen, weg von dem Populismus, den es in den letzten Tagen leider auch gegeben hat. (Bundesrat Konecny: Wen meinen Sie damit?) Verschiedenste Leute, Herr Kollege! (Zwischenruf des Bundesrates Mag. Klug.)
Herr Kollege! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Diese Ausführungsgesetzgebungskompetenz der Länder ist nicht das eigentliche Kernproblem im Gesundheitswesen. Viel gravierender sind eigentlich die nach wie vor bestehenden unterschiedlichen Planungs- und Finanzierungszuständigkeiten vor allem zwischen dem intra- und dem extramuralen Bereich mit den vielen damit verbundenen Schnittstellen- und Effizienzproblemen.
Es ist beispielsweise bundesgesetzlich im ASVG nach wie vor keine zwingende Bindung der Gesamtvertragspartner, also der Sozialversicherung und der Ärztekammer, bei der Erstellung der Stellenpläne an die in den Landesgesundheitsfonds beschlossenen regionalen Strukturpläne geregelt.
Probleme und Schwachstellen im Gesundheitsbereich werden zumindest aus meiner Sicht nicht gelöst, wenn der Bund zum Beispiel die alleinige Gesetzgebungsverantwortung im Krankenanstaltenrecht innehat, denn die Probleme liegen nicht allein auf spitalsrechtlicher Ebene, sondern die Hauptprobleme liegen eben in der mangelnden Kooperation. Hinzu kommen die fehlenden Anreize im Krankenversicherungsrecht zu einer sinnvolleren Patientensteuerung und auch im Zusammenhang mit der Honorierung von Leistungen im niedergelassenen Bereich, um nur einige Beispiele zu nennen.
Der Bund hat durch die alleinige Gesetzgebungs- und Vollzugskompetenz im Sozialversicherungsrecht bisher nicht wirklich bewiesen, dass er in der Lage ist, die Probleme zu lösen und die Schwachstellen zu beseitigen. Ich bin sehr skeptisch, dass er das in anderen Bereich tun kann.
Eine Beseitigung dieser Ausführungsgesetzgebungskompetenz der Länder wäre also aus meiner Sicht eine losgelöste Maßnahme ohne irgendein Reformpotenzial. Da machen es sich, glaube ich, viele in der Diskussion etwas zu leicht!
Hinzu kommt, dass der Bund als Grundsatzgesetzgeber bereits bisher sehr detaillierte Regelungen getroffen hat und die Länder bei der Ausführungsgesetzgebung diese Vorgaben auch beachtet haben. Den Ländern kann, glaube ich, nicht unterstellt werden, dass sie den Rahmen der Grundsatzgesetzgebung ignoriert hätten.
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