An den
Präsidenten des Bundesrates
Martin PREINEDER
Parlament Wien, am 15. Dezember 2010
1017 Wien GZ: 405.828/0021-IV/5/2010
Sehr geehrter Herr Präsident!
Gemäß Art. 23c Abs. 5 B-VG darf ich Ihnen
mitteilen, dass der Ministerrat im Rahmen seiner 84. Sitzung am 14. Dezember
2010, entsprechend den mit dem Nationalrat gem. Art. 23c Abs. 2 B-VG zuvor
geführten Konsultationen beschlossen hat, die Herstellung des
förmlichen Einvernehmens mit dem Hauptausschuss des Nationalrates
vorausgesetzt, Herrn Dr. Harald WÖGERBAUER für die Funktion eines
Mitgliedes des Europäischen Rechnungshofes für die verbleibende
laufende Funktionsperiode bis
31. Dezember 2013 an Stelle des zurückgetretenen langjährigen
österreichischen Mitgliedes, Dr. Hubert WEBER, zu nominieren.
Mit freundlichen Grüßen
*) Beilage: Bewerbung und Lebenslauf des Herrn Dr. WÖGERBAUER
*) werden nicht veröffentlicht“
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Schreiben des Bundesministers für Finanzen und des Generalsekretärs für auswärtige Angelegenheiten gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:
„Josef Pröll BMF
Finanzminister BUNDESMINISTERIUM
FÜR FINANZEN
Herrn Präsidenten
des Bundesrates Wien, am 1. Dezember 2010
Parlament GZ: BMF-010221/2227-IV/4/2010
1017 Wien
Sehr geehrter Herr Präsident!
Gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG beehre ich mich Sie davon zu informieren, dass gemäß dem Ministerratsbeschluss der 82. Sitzung des Ministerrates am 30. November 2010 Verhandlungen für ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und Turkmenistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen aufgenommen wurden.
Im Verhältnis zu Turkmenistan wird das Abkommen mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken zur Vermeidung der Doppelbesteuerung des Einkommens und des Vermögens samt Notenwechsel, BGB!. Nr. 411/1982, weiter angewendet.
Nur ein eigenes Abkommen zwischen Österreich und Turkmenistan kann entsprechende Rechtssicherheit bieten. Außerdem sind beide Seiten daran interessiert, ein Abkommen zu schließen, das dem neuen OECD-Standard entspricht.
Ich ersuche Sie um entsprechende Kenntnisnahme.
Mit freundlichen Grüßen“
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