BundesratStenographisches Protokoll791. Sitzung / Seite 32

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Das Zentrum soll als internationale Organisation durch ein Übereinkommen zwischen Saudi Arabien, Spanien und Österreich errichtet werden. Im Rahmen von Expertenge­sprächen konnten bereits große Fortschritte erzielt werden, sodass von saudischer Seite der Wunsch geäußert wurde, das Zentrum solle bereits mit Ende dieses Jahres seine Tätigkeit aufnehmen. Das Übereinkommen soll Bestimmungen über die Ziele und Aufgaben des Zentrums enthalten, die Organe und deren Zuständigkeiten festle­gen sowie anderen Staaten und auch internationalen Organisationen zum Beitritt offen­stehen. Insbesondere wird das Zentrum den interkulturellen und interreligiösen Dialog vor allem durch die Abhaltung von Konferenzen und ähnliche Aktivitäten fördern, um zur Verständigung und Versöhnung beizutragen.

Die mit der Verhandlung dieses Übereinkommens verbundenen Kosten finden ihre Be­deckung in den dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegen­heiten zur Verfügung stehenden Mitteln. Auch aus dem beabsichtigten Abschluss des Übereinkommens werden für Österreich keine Kosten entstehen, da das Zentrum durch freiwillige Beiträge der Vertragsparteien des Übereinkommens und durch sonsti­ge freiwillige Zuwendungen finanziert werden soll. Allfällige für die Republik Österreich aus dem beabsichtigten Abschluss des Übereinkommens entstehende Kosten werden aus den Mitteln des Bundesministeriums für europäische und internationale Angele­genheiten bedeckt. Saudi Arabien trägt als Initiator des Zentrums die Kosten seiner Er­richtung und Unterbringung.

Für die Verhandlung des Übereinkommens wird nachstehende österreichische Delega­tion in Aussicht genommen:

Gesandter MMag. Gregor Schusterschitz           Bundesministerium für europäische und

Delegationsleiter                                                                                internationale Angelegenheiten

Botschafter Dr. Werner Druml                                  Bundesministerium für europäische und

                                                                                                                  internationale Angelegenheiten

Gesandter Dr. Friedrich Stift                                      Bundesministerium für europäische und

                                                                                                                  internationale Angelegenheiten

Gesandte Mag. Sabine Kroissenbrunner              Bundesministerium für europäische und

                                                                                                                  internationale Angelegenheiten

LS Dr. Gerhard Thallinger, LL.M.                             Bundesministerium für europäische und

                                                                                                                  internationale Angelegenheiten

Das Übereinkommen wird gesetzändernden und gesetzesergänzenden Charakter ha­ben und daher gemäß Art. 50 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat bedürfen.

Der Nationalrat und der Bundesrat werden gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG von der Aufnah­me der Verhandlungen unverzüglich unterrichtet werden.

Ich stelle daher den

Antrag,

die Bundesregierung wolle dem Herrn Bundespräsidenten vorschlagen, die Mitglieder der österreichischen Delegation in der oben angeführten Zusammensetzung zu Ver­handlungen über das Übereinkommen zur Errichtung des König Abdullah Bin Abdula­ziz Zentrums für interreligiösen und interkulturellen Dialog zu bevollmächtigen.

Wien, am 17. November 2010

SPINDELEGGER m.p.“

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