Das Zentrum soll als internationale Organisation durch ein Übereinkommen zwischen Saudi Arabien, Spanien und Österreich errichtet werden. Im Rahmen von Expertengesprächen konnten bereits große Fortschritte erzielt werden, sodass von saudischer Seite der Wunsch geäußert wurde, das Zentrum solle bereits mit Ende dieses Jahres seine Tätigkeit aufnehmen. Das Übereinkommen soll Bestimmungen über die Ziele und Aufgaben des Zentrums enthalten, die Organe und deren Zuständigkeiten festlegen sowie anderen Staaten und auch internationalen Organisationen zum Beitritt offenstehen. Insbesondere wird das Zentrum den interkulturellen und interreligiösen Dialog vor allem durch die Abhaltung von Konferenzen und ähnliche Aktivitäten fördern, um zur Verständigung und Versöhnung beizutragen.
Die mit der Verhandlung dieses Übereinkommens verbundenen Kosten finden ihre Bedeckung in den dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten zur Verfügung stehenden Mitteln. Auch aus dem beabsichtigten Abschluss des Übereinkommens werden für Österreich keine Kosten entstehen, da das Zentrum durch freiwillige Beiträge der Vertragsparteien des Übereinkommens und durch sonstige freiwillige Zuwendungen finanziert werden soll. Allfällige für die Republik Österreich aus dem beabsichtigten Abschluss des Übereinkommens entstehende Kosten werden aus den Mitteln des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten bedeckt. Saudi Arabien trägt als Initiator des Zentrums die Kosten seiner Errichtung und Unterbringung.
Für die Verhandlung des Übereinkommens wird nachstehende österreichische Delegation in Aussicht genommen:
Gesandter MMag. Gregor Schusterschitz Bundesministerium für europäische und
Delegationsleiter internationale Angelegenheiten
Botschafter Dr. Werner Druml Bundesministerium für europäische und
internationale Angelegenheiten
Gesandter Dr. Friedrich Stift Bundesministerium für europäische und
internationale Angelegenheiten
Gesandte Mag. Sabine Kroissenbrunner Bundesministerium für europäische und
internationale Angelegenheiten
LS Dr. Gerhard Thallinger, LL.M. Bundesministerium für europäische und
internationale Angelegenheiten
Das Übereinkommen wird gesetzändernden und gesetzesergänzenden Charakter haben und daher gemäß Art. 50 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat bedürfen.
Der Nationalrat und der Bundesrat werden gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG von der Aufnahme der Verhandlungen unverzüglich unterrichtet werden.
Ich stelle daher den
Antrag,
die Bundesregierung wolle dem Herrn Bundespräsidenten vorschlagen, die Mitglieder der österreichischen Delegation in der oben angeführten Zusammensetzung zu Verhandlungen über das Übereinkommen zur Errichtung des König Abdullah Bin Abdulaziz Zentrums für interreligiösen und interkulturellen Dialog zu bevollmächtigen.
Wien, am 17. November 2010
SPINDELEGGER m.p.“
*****
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite