BundesratStenographisches Protokoll791. Sitzung / Seite 35

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Jahr zusätzlich für die Familien bereitgestellt haben. Das ist keineswegs, wie manche immer sagen, eine Almosenhaltung des Staates, sondern das geht natürlich in Rich­tung der Verpflichtungen, die es hinsichtlich der Allgemeinheit und der Familien insge­samt gibt, um auch den Ausgleich zu schaffen zwischen Kinderlosen und jenen, die Kin­der zu betreuen haben, und die die Einkommenssituation in diesem Bereich verbessern sollen.

Das ist die Aufgabenstellung, und, wie angesprochen, mit 940 Millionen hat es das Bud­get auch entsprechend belastet und auch den Familienlastenausgleichsfonds. Jetzt ste­hen wir vor der Situation, dass wir nicht ganz 300 Millionen pro Jahr wieder zurück­füh­ren müssen. Das ist auch unangenehm, aber von einem Anschlag auf das Gesamtsys­tem zu sprechen, wie es viele tun, ist wesentlich übertrieben. Es ist unangenehm, aber wir sind trotzdem im Spitzenfeld der Familienförderungsleistungen.

Wir haben uns auch bemüht, noch einige Abrundungen durchzuführen. Die Abrundun­gen fanden im Bereich des Mehrkindzuschlags statt, der ursprünglich hätte auslaufen sollen. Das ist eine steuerliche Maßnahme. Es ist Ihnen vielleicht aufgefallen, dass vie­le auch in der Diskussion nicht unterscheiden konnten zwischen Mehrkinderstaffelung und Mehrkindzuschlag im Steuerbereich, weil vor allem die protestiert haben, die gar nicht unter diese Begünstigung gefallen sind, nämlich mit Einkommen im Familienbe­reich von über 55 000 €. Das soll jene mit einem Einkommen bis 55 000 € begünsti­gen. Der Zuschlag wird jetzt nicht abgeschafft, sondern von 36,40 € auf 20 € reduziert.

Im Bereich der Studenten, was in der Öffentlichkeit am intensivsten diskutiert worden ist, haben wir die Rückführung der Anspruchsdauer der Familienbeihilfe von 26 auf 24 Jahre, und zwar mit Ausnahmen, mit der Möglichkeit, dort wieder auf 25 aufzusto­cken, wo die Studienstruktur dies erfordert, wie etwa beim Medizinstudium, wo auf der anderen Seite vorher der Präsenzdienst, der Zivildienst oder auch der Mutterschutz entsprechend eingerechnet werden, was aber im Wesentlichen auch schon bisher von der Gesetzeslage gegeben war und jetzt sozusagen in das neue System transferiert wor­den ist.

Wir glauben, das auch im internationalen Vergleich – das ist keine Studienförderung, das ist immer irrtümlich als Studienförderung dargestellt worden, sondern das ist eine Familienförderung, diese läuft in den meisten Staaten mit 19 Jahren aus – einigerma­ßen akzeptabel dargestellt und entwickelt zu haben. Dass wir uns dennoch natürlich jetzt keiner Zustimmung erfreuen können, ist klar. Es wird das Prinzip angesprochen und kritisiert, und eine Abrundung kann nicht begrüßt werden, wenn man das Prinzip nicht akzeptiert.

Das ist der eine Bereich, den wir jetzt haben und der auch zu erklären ist. Die Frau Staatssekretärin vertritt diesen Bereich. Sie hat das nicht verhandelt und war auch in die ganzen Vorgespräche nicht einbezogen. Natürlich vertritt sie das und muss es jetzt vertreten. Wir werden vor allem darauf schauen müssen, dass wir das erklären.

Mir ist aufgefallen, wenn man erklärt, dass das Gesamtsystem immer noch ein positiv darstellbares ist und dass wir im internationalen Vergleich nicht schlecht liegen, dann ist es, was die Akzeptanz betrifft, doch einigermaßen leichter.

In diesem Zusammenhang ist nämlich gleich die zweite Fragestellung zu sehen, die da lautet: Gehen wir jetzt in Richtung einer Kehrtwende? Soll es überhaupt so sein, dass wir die Geldleistungen zurückführen zugunsten der Sachleistungen? Da glaube ich, dass man sehr fein differenziert hören, aber auch dann reden und insgesamt Entwick­lungen einleiten und Weichenstellungen vornehmen muss, denn es ist zwar richtig, dass wir auf der einen Seite hohe Geldleistungen haben, eine niedrige Geburtenrate auf der anderen Seite. Aber das heißt natürlich nicht, dass ich jetzt die Geldleistungen für die Familien zugunsten der Sachleistungen zurückfahren kann, sondern was man schon tun


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