BundesratStenographisches Protokoll791. Sitzung / Seite 36

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muss, ist, einerseits die Treffsicherheit der Geldleistungen zu überprüfen, aber auch die Struktur der Geldleistungen.

Mir ist aufgefallen, in manchen Ländern gibt es zusammen mit den Leistungen des Bun­des bis zu 30 unterschiedliche Familien- und steuerliche Förderungen in diesem Be­reich, wobei teilweise Duplizitäten vorliegen. Das Gleiche, das der Bund gewährt, ge­währt auch ein Bundesland, zeitversetzt, mit etwas anderer Gewichtung. Daher ist es meiner Meinung nach notwendig, da zumindest eine Bündelung vorzunehmen, um eine bessere Übersichtlichkeit zu schaffen. Das heißt aber nicht, jemand etwas wegzuneh­men und eine Neustrukturierung in Richtung Reduktion der Geldleistungen zu machen.

Unter diesem Gesichtspunkt ist auch der zweite Bereich, nämlich Sachleistung, zu se­hen. Wenn Sie sich erinnern, war gestern, und zwar relativ frisch, die Diskussion: Sol­len wir nicht, was die Kinderbetreuungseinrichtungen anbelangt, im Bereich der Alters­gruppe null bis drei Jahre die Anschlussfinanzierung weiterführen?

Die Problematik war die, es gibt eine Vereinbarung zwischen dem Bund und den Län­dern, 2008 bis 2010 die Kinderbetreuungsplätze entsprechend auszubauen. Diese Ver­einbarung läuft 2010 aus. Daher ist es notwendig, jetzt eine Evaluierung zu machen: Was hat das gebracht? Und ich kann nicht einfach mir nichts, dir nichts sagen, wir setzen das fort, wenn es einen Regierungsbeschluss gibt, zunächst die Evaluierung zu ma­chen und dann zu schauen, ob wir auch Finanzierungsmöglichkeiten haben, denn es ist schon klar, wenn jetzt sofort die Anschlussfinanzierung möglich wäre, man aber auf der anderen Seite Geldleistungen kürzen muss, dann hat jeder den Eindruck, jetzt kür­zen wir die Geldleistung und auf der anderen Seite wäre das Geld dort vorhanden. Da­her sind auch dieses Augenmaß und die Treffsicherheit in diesem Bereich durchaus zu überdenken.

Zum zweiten Aufgabenbereich. Nachdem wir den ersten den Familien dargestellt ha­ben, diese informiert und die Treffsicherheit erhöht haben, wird der zweite Aufgaben­bereich sein, dass wir gemeinsam die Familien einbeziehen und darüber diskutieren, wo wir in den Bereichen, was die Familienbetreuungseinrichtungen anbelangt, insbe­sondere im Altersbereich null bis drei Jahre, wo wir von der Erreichung des Barcelona-Ziels noch weit entfernt sind, während wir bei Kindern von drei bis sechs Jahren mit einer Betreuungsquote von 90 Prozent das Ziel schon erfüllt haben, hingehen sollen.

Dass es darüber hinaus auch noch andere Fragestellungen gibt, Fragestellungen, die eben auch in Richtung Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Betreuungsnotwendigkeit und anderes mehr in diesem Bereich gehen, ist logisch. Die ganze Problematik, was Kinderbetreuungsgeld und anderes anbelangt, ist ein weiteres Themenfeld.

Schließlich und endlich darf ich auch noch den vorher erwähnten FLAF ansprechen. Warum? – Weil wir auch in der Diskussion gesehen haben, dass der zwar relativ viele Einnahmen hat, aber aufgrund der Ausgabenstruktur überfordert ist.

Wir zahlen im Jahr aus dem FLAF rund 100 Millionen an Unterhaltsvorschuss an die Familien, an die Berechtigten, wo sich die Verpflichteten der Zahlung entziehen, und man muss sich vorstellen, dass von diesem Geld in etwa nur die Hälfte wieder ein­bringbar ist. 55 Millionen bleiben für den FLAF über. Daher stellt sich die Frage, ob wir nicht mit der Frau Justizminister und den Behörden und Organen dort reden können, damit es zu einer größeren Rückführungsquote kommt. Das ist schwierig, das ist ge­nauso wie beim Bereich der Sozialversicherungsschulden. Aber das ist eine Themen­stellung.

Eine zweite Themenstellung, die ich nur beispielhaft ansprechen darf, ist die Frage der Pensionsleistungen für Kindererziehungszeiten. Wir zahlen etwa in der Größenordnung von 1 300 € pro Person die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge im Ausmaß von 75 Prozentpunkten der Bemessungsgrundlage, 25 Prozent zahlt der Bund. Vorher,


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