Mit dieser Interessenabwägung werden aus meiner Sicht drei wichtige Punkte gestärkt: die steigende Bedeutung einer sicheren Stromversorgung, eine klimaschonende Erzeugung und leistungsfähige Netze. Diesen Säulen der Elektrizitätswirtschaft wird damit Rechnung getragen.
Das heißt aber auf der anderen Seite natürlich nicht, dass Bürgerrechte oder auch Umweltschutz in den Hintergrund treten oder gar über Bord geworfen werden. Ganz im Gegenteil, die Aufnahme des öffentlichen Interesses – ich weiß, Sie schauen bereits etwas kritisch (Bundesrätin Kerschbaum: Jetzt passe ich genau auf, wie du das auslegst!) – in das Gesetz ermöglicht vielmehr einen sehr ausgewogenen Ausgleich zwischen Umweltschutzinteressen einerseits und auch Interessen einer gesicherten Energieversorgung, wie wir beide – hoffentlich Sie auch, Frau Kollegin – sie uns doch wünschen.
Es ist auch als Signal zu werten, dass man die Umsetzung der Energiestrategie ernst nimmt. Und dass es dafür auch breite politische Unterstützung gibt, das hat auch die Unterstützung der Freiheitlichen zur Erreichung der Zweidrittelmehrheit im Nationalrat bestätigt.
Der Energiebedarf, werte Kolleginnen und Kollegen, wird in den kommenden Jahren weiter ansteigen. Das steht, glaube ich, außer Zweifel. Das ist so, auch wenn von allen Seiten Einsparungsmaßnahmen gefördert werden, Einsparungsmaßnahmen umgesetzt werden. Auch deshalb ist diese Verankerung der Versorgungssicherheit standortpolitisch eine Notwendigkeit, weil wir auch die Importabhängigkeit verringern wollen.
Der Weg zu Energieautarkie wird schwierig und lang werden. Ich glaube, mein Vorredner hat die beiden Minister verwechselt: Minister Berlakovich ist der, der Energieautarkie mittelfristig fordert. (Zwischenruf des Bundesrates Brückl.) Ich glaube, Minister Mitterlehner hat das noch nie in dieser Art und Weise ausgedrückt. (Zwischenrufe bei der FPÖ sowie Zwischenruf der Bundesrätin Kerschbaum.) Das sollte vielleicht ein Ziel sein, aber ein bisschen Realismus sollte auch einkehren.
In einem entsprechenden Abänderungsantrag im Nationalrat wurde dabei auch dem Ausbau der erneuerbaren Energien besondere Bedeutung eingeräumt. Österreich ist ja mit einem Anteil von 30 Prozent erneuerbarer Energie am Gesamtenergiemix europaweit ein Musterland, europaweit führend. Und damit das so bleibt und wir unsere Ziele auch erreichen können, ist der weitere Ausbau insbesondere der Wasserkraft, aber auch – und da gebe ich meinem Vorredner natürlich recht – anderer erneuerbarer Energien entscheidend. Und mit diesem Beschluss sind wir da ein großes Stück weiter. Ich bin auch sehr optimistisch, dass uns nächstes Jahr eine entsprechende Novelle des Ökostromgesetzes vorgelegt werden wird.
Bei einem solch komplexen Gesetzeswerk gibt es immer – das kann man natürlich auch dazusagen – eine sehr große und breite Gruppe von unterschiedlichsten Interessen, die bei solch einer Gesetzwerdung zu berücksichtigen sind. Es gibt viele Ratschläge, es gibt viele Empfehlungen, es gibt viel Kritik, und es ist immer eine große Herausforderung, das alles unter einen Hut zu bringen. Ich denke, dass das im Großen und Ganzen sehr gut gelungen ist und dass uns heute ein tragfähiger Kompromiss vorliegt, ein Kompromiss, der am Ende dieses Prozesses auch gewährleistet, dass wir bei der Versorgungssicherheit, bei der Preisgestaltung und bei der Nachhaltigkeit besser aufgestellt sind, als wir das vorher waren.
Ihnen, Herr Bundesminister, darf ich zu diesem Gesetz gratulieren. Ich möchte mich vor allem aber auch bei den handelnden Personen in der Sektion Energie, E-Control und im Kabinett des Ministers für ihren Einsatz bedanken. Es waren intensive Verhandlungen, nämlich wirklich bis zum Schluss, also im wahrsten Sinne des Wortes bis zur Abstimmung, und es ist eine wirklich gute Leistung, dass in solch kurzer Zeit zwischen
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