BundesratStenographisches Protokoll791. Sitzung / Seite 48

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wir hier Geld in die Hand nehmen, dass wir die Wasserkraft ausbauen sollen. Und das darf ich auch sagen: Wir bekennen uns schon dazu, dass man auch Wasserkraftwerke bauen darf und muss und soll und dass wir auch alternative, erneuerbare Energien noch viel mehr fördern – sprich die Windkraft, die Solarenergie, Biogasanlagen, die vor allem im landwirtschaftlichen Bereich, im kleinen Bereich eingesetzt werden können –, und auch, dass man Maßnahmen zum Energiesparen entsprechend fördert. Ich denke, dass wir diesen Weg viel vehementer beschreiten müssen und uns weniger auf Ab­kommen mit Ländern einlassen sollten, die für uns ja dann zwangsläufig eine gewisse Abhängigkeit bedeuten.

Ich weiß, Herr Bundesminister, Sie vertreten ja auch die Meinung, dass Österreich au­tark sein sollte. Aber dieser Vertrag führt eben nicht zu mehr Autarkie, sondern bringt uns in eine Abhängigkeit. (Bundesrat Mag. Himmer: ... Windenergie das ausgleichen!)

Weil Sie die Windenergie ansprechen: Wir nutzen sie einfach viel zu wenig. Schauen Sie sich das im Nordburgenland an, dort funktioniert das ja offenbar gut. Ich denke, es gibt viele Möglichkeiten, die man prüfen kann und soll, und da muss Geld eingesetzt werden. Wie gesagt, in Parndorf – schauen Sie sich das einmal an, aber ich denke, viele von Ihnen werden es ohnehin kennen – funktioniert das.

Werte Damen und Herren! Österreich muss seine Energieversorgung in der Zukunft weitgehend selbst in der Hand haben und muss in diesem Bereich von anderen Staa­ten unabhängig sein können.

Der vorliegende Beschluss, das vorliegende Abkommen trägt hiezu nicht bei. Und das ist auch der Grund dafür, dass die freiheitliche Fraktion diesen Antrag ablehnt. (Beifall bei der FPÖ.)

11.00


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Brunner. – Bitte.

 


11.00.51

Bundesrat Dr. Magnus Brunner, LL.M (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem ElWOG, das wir heute beschließen, bieten die Elektrizitätswirtschaftsgesetze jetzt einen tragfähigen Rahmen, der auch für die Energieversorgung Chancen bringt, und gleichzeitig werden auf sehr vernünftige Art und Weise die EU-Vorschriften, das EU-Binnenmarktpaket umgesetzt.

Seit Beginn der Liberalisierung hat es eine Vielzahl an gesetzlichen Änderungen gege­ben. Mit diesem ElWOG sollte sich jetzt ein stabiler Rahmen entwickelt haben.

In der Energiewirtschaft hat sich in den letzten Jahren sehr viel getan, es hat große Veränderungen gegeben, große Umbrüche haben stattgefunden. Die Unternehmen ha­ben sich für den liberalisierten Markt, für den Wettbewerb fit gemacht. Jetzt brauchen diese Unternehmen aber auch stabile Rahmenbedingungen, die sie mit diesem ElWOG, glaube ich, bekommen, damit auch die nötige Sicherheit gegeben ist, um Investitionen und auch Innovationen durchzuführen.

Das ElWOG 2010 und auch das E-Control-Gesetz sind weitere Schritte im Rahmen der Liberalisierung im europäischen Strombinnenmarkt, die jetzt hoffentlich vorläufig ein­mal einen Abschluss finden, um auch gewisse Sicherheit zu schaffen.

Ich möchte mich auf ein oder zwei aus meiner Sicht wesentliche Punkte in diesem ElWOG konzentrieren. Einer dieser Punkte ist aus meiner Sicht, dass die Versorgungs­sicherheit als öffentliches Interesse in diesem Gesetz verankert wird, damit im Rahmen der Genehmigungsverfahren auch eine ausgewogene Interessenabwägung vorgenom­men werden kann.

 


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